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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ersteinmal ein herzliches Hallo an alle, ich bin neu hier und freue mich auf nette Diskussionen hier im Forum!

Nun zur Sache: Ich wohne in einer möblierten 2-Zimmer-Wohnung mit Bad, Küche und extra Toilette. Die Toilette befindet sich im Hausflur (ausserhalb meiner Wohnungstür), gehört aber laut Mietvertrag zur Wohnung dazu.

Nun hat mich mein Vermieter vor kurzem gefragt ob ein Beuscher des Vermieters, der auf meiner Etage nächtigt, die Toilette nachts mitbenutzen kann. Es war von 3-4 Tagen Aufenthalt des Besuchers die Rede.

Heute ist der Besucher angekommen. Auf Nachfrage eröffnete der Vermieter mir, dass der Besucher nun 6 Wochen bleiben möchte und auch in dieser Zeit nachts die Toilette benutzen soll.

Das betrachte ich nun als Eingriff in meine Rechte als Mieter. Ich empfinde es als Störung meiner Intimsphäre, wenn ein Fremder 6 Wochen lang meine Toilette benutzt. Auch muss das Klo ja geputzt werden usw.

Welche Rechte habe ich als Mieter in dem Fall. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass der Besucher meine Toilette nicht mehr benutzen darf? Auch wenn ich vorher mündlich zugestimmt hatte, aus der Annahme heraus, dass der Besucher nur ein paar Tage bleibt?

Ein anderes Problem ist die dünne Wand zwischen meinem Schlafzimmer und dem Zimmer des Besuchers. Da meine Wohnung früher 3 Zimmer hatte und dieses Zimmer vorher Teil der Wohnung war, besteht die Wand wohl nur aus Gipskarton und ist sehr hellhörig.


Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten,

Benjamin
Stichwörter: besucher + läßt + toilette + vermieter + benutzen

3 Kommentare zu „Vermieter läßt Besucher meine Toilette benutzen”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Ob Deine Toilette in der Wohnung ist oder sich außerhalb der Wohnungstür (Frage: Altbau?) befindet, ist dabei völlig irrelevant. Sie gehört zu der von Dir gemieteten Wohnung dazu.
Wenn Du dem Besucher Deines Vermieters gestattest, Deine Toilette zu benutzen, ist das so etwas wie Kulanz.
Ich frage mich da nur, warum er ihn nicht seine eigene Toilette benutzen lässt???

Da die Toilette zu Deiner Wohnung gehört, hast Du auch dort das Hausrecht, darfst also den Zutritt gewähren oder verweigern, wem Du willst.
Bei drei oder vier Tagen hätte ich das wahrscheinlich auch noch gestattet, aber wenn aus drei Tagen plötzlich sechs Wochen werden, ist das was völlig anderes.
Also untersag die Benutzung einfach wieder, wenn Dir das unter den neuen Voraussetzungen nicht passt. Oder schlag vor, dass der Besuch sich an den Wasserkosten für die Toilette beteiligt. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Und bzgl. der dünnen Wand, was möchtest Du da erreichen?

bwende


Ob Deine Toilette in der Wohnung ist oder sich außerhalb der Wohnungstür (Frage: Altbau?) befindet, ist dabei völlig irrelevant.
[/quote:ad316]
Die WOhnung hatte früher mal 3 Zimmer. Wurde zu eine 2-Zimmer Wohnung abgespeckt. Das übrige Zimmer ist jetzt das Bügel- und Gästezimmer des Vermieters. Die Toilette befindet sich gegenüber dieses abgetrennten Zimmers, also ausserhalb meiner Wohnungstür aber unmittelbar danach.


Ich frage mich da nur, warum er ihn nicht seine eigene Toilette benutzen lässt???
[/quote:ad316]
Sehr gute Frage, die geb ich gleich heute Abend mal weiter <!-- s ;) --><!-- s ;) --> Eventuell weil die 1 Stockwerk weiter unten ist und die ne eigen Haustür haben. Irgendwie schon frech die Umstände auf mich zu laden, ich glaube der Vermieter braucht mal nen Dämpfer...


Da die Toilette zu Deiner Wohnung gehört, hast Du auch dort das Hausrecht, darfst also den Zutritt gewähren oder verweigern, wem Du willst.
Bei drei oder vier Tagen hätte ich das wahrscheinlich auch noch gestattet, aber wenn aus drei Tagen plötzlich sechs Wochen werden, ist das was völlig anderes.[/quote:ad316]
Das werd ich mit den Hinweis auf das Hausrecht und Mietvertrag auch machen. Mal sehen ob eine vernünftige Einigung möglich ist. Ich hab auch keine Lust mich mit dem Vermieter zu streiten, da wir im selben Haus wohnen und das dann meist zu nichts führt ausser noch mehr Ärger.


Und bzgl. der dünnen Wand, was möchtest Du da erreichen?[/quote:ad316]
Das mit der Wand werd ich wohl auf sich beruhen lassen, da es mich bis jetzt nie gestört hat. Da werd ich wohl eh nicht viel erreichen können. Da der Besuch auch nur zum Schlafen dort oben ist sollte das eigentlich auszuhalten sein (hoffe ich). Heute Nacht war es zumindest schon mal nervig da man bis ca. 1:00 den Mann nebenan hören konnte. Das kann einem schon de Schlaf rauben...

Der_Mario Experte!

Mit Mietminderung - falls Du das bei der dünnen Wand im Hinterkopf hattest - wirst Du wahrscheinlich nicht weit kommen, da die meisten Gerichte hellhörige Wände nur in Ausnahmefällen als Mietminderungsgrund anerkennen.

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