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Biene83 hat diese Frage gestellt
Eine nicht im Haushalt lebende Person mit einer Haftpflichtversicherung, hat eine Parfumflasche versehentlich ins Waschbecken fallen lassen, daraufhin ist ein Riss mit absplitterung endstanden (7cm). Wir wohnen in einer Mietwohnung. Da die Versicherung nur den Zeitwert ersetzt wird es wahrscheinlich eine Differenz zwischen erstatteten Zeitwert und dem Neuanschaffungspreis geben.
Wer solllte den Handwerker bestellen?
Wie sieht der rechtliche und ordnungsgemäße Verhaltensablauf aus? und
Hat der Vermieter die Differenz zu tragen?

Vielen Dank
Stichwörter: waschbecken + kaputt

1 Kommentar zu „Waschbecken kaputt, was nun?”

Susanne Experte! 14.05.2008 11:11

Ja, die Versicherung ersetzt immer nur den Zeitwert, auf mehr hat man auch nicht Anspruch, weder der Vermieter noch der Mieter. Ich würde dem Vermieter über den Vorfall eine Mitteilung schreiben und den Fall an die Versicherung melden und denen den Eigentümer nennen. Der Vermieter/Eigentümer bekommt dann den Zeitwert als Schadenersatz. Inwiefern und ob er tatsächlich das Waschbecken ersetzen wird, muss er entscheiden. Er ist auf keinen Fall dazu gezwungen. Wurde ihm Schadenersatz gezahlt und er lässt nichts reparieren/ersetzen hat er auf keinen Fall weiteren Anspruch, wenn Du ausziehst- daher Kopien aller Schriftstücke zum Fall beim Mietvertrag aufbewahren.

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