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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tag zusammen,

hab mich schon so halbwegs infomiert, aber das kann man ja nie genug tun und von daher hier ein paar Fragen.

Die Situation ist folgende,
ich zog mit meiner Freundin zusammen, wir sind beide mit den selben Rechten im Mietvertrag und haben beide Unterschrieben.
Das ganze fing mal als Bedarfsgemeinschaft an, weil ich mir hier (genau wie sie auch) erst Arbeit suchen musste, nun das hab ich getan und bin nicht mehr auf Ämter angewiesen (sie auch nicht). Nun ist die junge Liebe verpufft :> alles liegt im Argen und der Haussegen hängt mehr als schief, aber es kann erst ab nächstem Monat gekündigt werden und dann sind da ja auch noch die 3 Monate Frist einzuhalten.

Die Fragen,
1. Ist das nun noch eine Bedarfsgemeinschaft ? Oder ist das ein rein amtlicher Begriff für den Fall das man ALG1 / 2 bezieht, der wegfällt sobald man keine Leistungen mehr bezieht ?
2. Da meine Verblichene eine doch recht verschrobene Vorstellung der Realität zu hegen pflegt, meint sie nun ich müsse mehr Anteile Miete bezahlen, weil ich auch mehr verdiene, oder bin ich jetzt der sich irrende ? Die Zustände sind eher einer WG gleich, wo ich auch wert drauf lege.
3. Meint sie, sie könne einfach alleine Kündigen und dann sofort ausziehen und erfindet dann solche Geschichten dazu das ich ja gewaltätig wäre, droht mit Polizei und sonstigem wenn ich weiter uneinsichtig wäre, Zeugen gäbe es angeblich genug (imaginäre). Kann man da irgendwas machen gegen (ausser selber Zeugen erfinden für irgendwas) ? In die Richtung Verleumdung, Betrug, Belästigung usw ? Hmm vieleicht falsches Forum für die Frage, aber das ganze findet ja in den selben vier Wänden statt und ich hab keine Lust mir stetig solch Psychoterror gefallen zu lassen.....
4. Wie ists mit dem Hausrecht, da laut Mietvertrag ja beide die selben Rechte haben. Teilweise gibt es Übergriffe vom ehemaligen Schwiegerdrachen der zusammen mit dem Töchterchen dann auf mich losgeht (verbal, das dann aber so richtig), kann ich die rauswerfen wenn es mir zu bunt wird ? Wie siehts mit normalem / nicht familiärem Besuch aus, neue männliche Bekannte usw. (so gross ist die Wohnung nicht das man sich grossartig zurückziehen kann). Wie wirksam ist es wenn ich jemandem Hausverbot erteile ? Und fals das ziemlich wirksam sein sollte, was tue ich wenn sich nicht dran gehalten wird ? Die Pozilei verständigen ?
5. Kann man mir aus irgendeinem Grund das Rauchen verbieten in meiner Wohnung ? Im Mietvertrag wird es nicht verboten und alle Wohnungsinsassen sind Raucher.
6. Weil ich mich weigere Frage 2 einzusehen, will sie keine Miete mehr zahlen, ich werde die hälfte der Miete überweisen und dann mit dem Vermieter sprechen, aber wodrauf läuft das dann hinaus ? Die Mietsicherheit gehört mir, werden teile davon einbehalten die, am ende, sie nicht von der Miete bezahlt hat ?

So dat wars erstmal
Zumindest danke fürs Lesen, fürs Antworten wär ich noch Dankbarer :p

Gruss
Stichwörter: getrennte + nun + wege

2 Kommentare zu „von nun an getrennte Wege ....”

Himmelhilf aktiver Benutzer

Aaaalso:
1. Der Begriff bedarfsgemeinschaft kommt meiner Meinung vor allem im Sozialgesetzbuch vor. Wieso?
2. Für die Mieter kann der Vermieter euch beide in voller Höhe haftbar machen.
3. Ihr seid beide Mieter, und ihr könnt nur gemeinsam kündigen - es sei denn, der Vermieter stellt einen neuen Meitvertrag aus, oder entlässt einen von beiden aus dem bestehenden
4. Dein Hausrecht kannst du sicherlich ausüben - wird die Situation aber nicht erleichtern. Höchstens vielleicht ihr klarmachen, dass du nicht alles mit dir machen lässt.
5. Nein - ärgere sie doch damit <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->
6. Der Vermieter wird sich nicht auf halbe Mieten einlassen, siehe 2. DieKaution steht für die Mietsache. Ihr dürft sie nicht aufrechnen.

Daher:

1. Wenn sie dich loshaben will, schleunigst andere Wohnung suchen, damit du nicht auch noch ihr und den neuen zusehen musst. Auf jedem Fall kündigen - Beide. Mach ihr 2. oben klar *g*
2. Ihr und dem Vermieter klarmachen, daß er dich bitte, bitte aus dem Mietvertrag entlässt (kurzfristiger als Kündigung, wenn er mitspielt - muss er aber nicht), falls du eine neue Wohnung findest, und sie bleiben will.
Ansonsten kann der VM sowohl dich als auch die Mitmieterin in die Haftung für die Miete nehmen. Von ihr, wenn sie in er Wohnung bleiben will, die Kaution erstatten lassen (schriftlich festlegen).

Viel Spass noch in der gemeinsamen Wohnung. Wenn der Vermieter dich entlässt (Dafür muss sie meist auch unterschreiben), vielleicht vorläufig bei einem Kumpel unterkriechen...

Kaiaphas

danke erstmal, werd morgen mit dem Vermieter reden :&gt;

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