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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wenn ich alles richtig verstanden habe dann ist unsere Abrechnung verjährt. Wir haben sie am 1. 12. 03 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war vom 1.4.02- 30.9.02
Wie gehe ich jetzt vor?
Der Vermieter hat uns eine Frist bis zum 13.2 gegeben um alles zu zahlen. Reicht ein einfaches schreiben in dem wir ihn auf die Abrechnungsfristen hinweisen oder müssen wir einen Beweis für sein nichtverschulden vordern. Oder muß das ein Anwalt erledigen?

vielen Dank
ilka
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + nun + verjährt + gehe

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung verjährt wie gehe ich nun vor?”

Gast Experte!

Hallo Ilka,


halten Sie Ihrem Vermieter einfach das neue Mietrecht vor, dort steht genau beschrieben was er hätte beachten müssen ! Wenn es "schläft", hat pech !

Nach dem Gesetz, Paragraph 556 Bürgerliches Gesetzbuch, muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet haben. Hält er diese Frist nicht ein, kann er für diesen Abrechnungszeitraum keine Nachforderungen mehr stellen.

Beispiel: Läuft der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002, muss die Vermieterabrechnung bis Silvester 2003 beim Mieter sein. Kommt die Abrechnung erst im neuen Jahr, muss der Mieter keine Nachzahlung leisten.

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