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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

sorry ich muss das jetzt mal loswerden, denn dieses Thema bereitet mir schlaflose Nächte

Wir sind ende Februar aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Leider bekam mein Mann in dieser Zeit die Diagnose "bösartiger Hirntumor". Unser ehemaliger Vermieter weiß von unserer Lage. Nichts desto Trotz hat er unsere Kaution erst mit einem Monat Verspätung zurück gezahlt unter Einbehalt von ca. 200 € für die noch anstehende NK Abrechnung (obwohl wir letztes Jahr eine Rückzahlung von 90 € hatten). Die Kaution hat er auch erst dann überwiesen nachdem Ich Ihn nochmals und nochmals angerufen hatte. Unsere finanzielle Situation ist momentan etwas angespannt, da mein Mann seit Mrz Krankengeld bezieht defenitiv in nächster Zeit nicht arbeiten gehen kann, da er sich in Chemotherapie befindet. Ich versteh das einfach nicht. Uns geht es sowieso schon ziemlich mies und dann so ein Verhalten. Ich rufe Mittlerweile im monatlichen intervall bei unserem Vermieter an, um zu fragen, was mit unserer Nebenkostenabrechnung 1.01.2006 - 31.12.2006 ist.

Ich bekomme keine richtige Antwort von Ihm. Nur die Aussage, er wäre ja krank und das ginge nicht so schnell (ich schätze, er ist schon weit über 70). Dabei stellt er mich noch als unverschämt da und macht mir ein schlechtes Gewissen. Ich stelle mir das dann immer vor ...er ist doch krank... aber was ist mit meinem Mann ...er ist 29 Jahre alt. Wie können Menschen so etwas tun? Und dann denke ich immer daran, wie unser ehm. Vermieter mit seinem Phaeton oder Porsche oder einen seiner anderen Fahrzeugen seine Mietbesuche macht. Sorry, aber wenn man so an sein Geld kommt.

Bei meinem letzten Anruf musste ich mir wieder anhören, er wäre krank hinzu kam, das er wohl im Nachhinein das Badefenster reparieren lassen musste weil es wohl durch die Feuchtigkeit durchgefault sei. Er meinte dann nur, wir müssen da mal schaun wie wir das verrechnen. Kann er das so machen? Bei der Übergabe war da keine Rede von.

Ich weiß, einige Denken man sollte sich über diese 200 € nicht so aufregen. Aber momentan ist das für uns viel Geld und es geht mir auch um sein Verhalten. Ich steigere mich da immer mehr rein...was soll das blos

Gruß
die Falme
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + kaution

3 Kommentare zu „Kaution / Nebenkostenabrechnung”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Vermieter dürfen bei Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Teil der Kaution des Mieters zurück behalten, wenn mit einer Nachforderung für angefallene Betriebskosten zu rechnen ist. Das ergibt sich aus dem Sicherungszweck der Kaution, der auch etwaige Nachforderungen für Betriebskosten abdeckt. Insofern ist es dem Mieter zuzumuten, bis zur Abrechnung über die Betriebskosten durch den Vermieter auf die Rückzahlung der restlichen Kaution zu warten.
Allerdings ist der Vermieter gehalten, die Abrechnung nicht unnötig zu verzögern, wenn die Abrechnung schon möglich ist, z.B. weil die Versorgungsunternehmen bereits ihm gegenüber die Abrechnungsdaten mitgeteilt haben. Dem Vermieter muss aber auch dann eine angemessene Zeit zur Abrechnung verbleiben, die u. U. so lang wie die gesetzlich vorgesehene Abrechnungsfrist (12 Monate) ausfallen kann. (BGH-Urteil v. 18.01.2006 - Az.: VIII ZR 71/05)

Habt Ihr beim Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt? Dann sind nachträgliche Forderungen ausgeschlossen, außer es handelt sich um sog. versteckte Mängel. Und so ein Holzfenster fault ja auch nicht von heute auf morgen durch. Wie lange habt Ihr denn dort gewohnt?

Falme

Hallo,

danke für Deine Antwort. Wir haben dort 20 Monate lang gewohnt. Allerdings befindet sich das Fenster genau über der Badewanne, in der wir auch geduscht haben. Wir haben eine Art Übergabe Protokolle bzw. Schlüsselübergabe, handschriftlich auf der alle Zählerwert eingetragen wurden.

Das mit den 12 Monaten habe ich schon gehört <!-- s :( --><!-- s :( --> Ich finde es nicht gerecht. Sämtliche Abrechnungen müssten Ihm ja bereits vorliegen. Letztes Jahr bekamen wir die Abrechnung anfang Mai. Ich habe das Gefühl er will die Abrechnung einfach unter den Teppich schieben.

Gruß
Falme

Der_Mario Experte!

Im Allgemeinen geht die Rechtsprechung davon aus, dass über die Kaution nach spätestens 6 Monaten abzurechnen ist. Allerdings sagt der BGH in dem zitierten Urteil sinngemäß, dass das keine feste Frist ist, sondern sie sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.

Ob 200 € „angemessen“ sind, bezweifle ich allerdings, da Ihr ja nach der letzten 90 € erstattet bekommen habt. Fordert ihn also schriftlich unter Angabe einer Frist zur Rückzahlung der einbehaltenen Kaution auf.

Wurde außer den Zählerwerten und Schlüsselübergabe noch irgendwas vermerkt?

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