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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei mir wurde heute, Freitag die Gasleitung gesperrt. Ich heize (150qm) mit Gas, habe einen Gasherd und Warmwasser geht auch über Gas. Jetzt ist Wochenende, draußen liegt Schnee und ich habe 2 kleine Kinder. Ich rechne damit, daß die Reparaturen nicht vor Dienstag beendet sind, da laut GASAG Stördienst neue Leitungen verlegt werden müssen. Mein Vermieter will mir 1 (!) Elektroheizung zur Verfügung stellen und die Stromkosten hierfür übernehmen. Aber dann habe ich immer noch keine Kochmöglichkeit und Warmwasser. Und außerdem sind dei Zimmer 3,60 hoch-ich glaube nicht, daß da ein Elektroheizer reicht und mein Sohn hat Grippe!
Meine Frage: Habe ich das Recht darauf in ein Hotelzimmer zu ziehen?Oder wieviel Mietminderung steht mir zu? und wie wird das berechnet? (von Nettokaltmiete - also ohne BK oder wie?)
Bitte schnell antworten! Danke!

1 Kommentar zu „WICHTIG! Mietmidnerung bei Sperrung der Gasleitung”

Gast Experte!

Hallo,

wer in dieser Situation zuerst an "sein Recht" denkt hat natürlich auch keine Freunde, Bekannten oder Verwandten, bei denen er mal kurzfristig unterkommen kann.

Als "vernünftiger" Mensch und verantwortungsvolles Elternteil wäre ich zuerst in ein Ausweichquartier gewechselt und hätte mir dann Gedanken über eventuelle Regressansprüche gestellt.

Bei deiner Vorgehensweise entsteht eher der Eindruck, dass du nur dann etwas unternimmst, wenn ein anderer es bezahlen muss. Dann kann es ja so schlimm nicht sein!

Wahrscheinlich war die Notwendigkeit einer Reperatur auch bereits ein paar Tage vorher bekannt!

Pfui Gardis!

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