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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Habe vor kurzen eine Mieterhöhung bekommen.
Habe mir daraufhin mal die Spanneneinordnung angeschaut und
festgestellt das wir beim Einzug den Herd und die Spüle haben
entfernen lassen.
Kann ich jetzt áuf eine andere Spanneneinordnung bestehen, da ich
ja keine Spüle und kein Herd der Wohnungsgesellschaft habe?

Vielen Dank

0 Kommentare zu „Spanneneinordnung nach Mieterhöhung”

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