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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem: vor ein paar Jahren habe ich mit einer Freundin zusammen eine Wohnung angemietet. Wir sind beide Hauptmieterinnen, haben aber den Status "Wohngemeinschaft" nicht explizit in den Mietvertrag mit aufgenommen. Sie möchte nun ausziehen, ich würde aber gerne die Wohnung behalten. Nun meine Fragen:

Habe ich dem Vermieter gegenüber das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen oder eine andere Person als zweiten Hauptmieter in den Mietvertrag mit aufzunehmen, oder müssen wir im Zweifelsfall beide raus?

Und ist es zumutbar, dass die Vermieter nur für die Änderung des Mietvertrages erneut einen Makler einschalten und wir wieder Courtage zahlen müssen?

Vielen Dank für die Hilfe!
Stichwörter: Änderung + mietvertrages

1 Kommentar zu „Änderung des Mietvertrages”

Der_Mario Experte!

Vermieter anrufen, Sachlage schildern, Termin vereinbaren, Vertrag ändern, fertig.
Ein Makler ist da völlig überflüssig.

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