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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bitte um Eure Einschätzung:

Bei einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag wurde als Ergänzung ein Absatz aufgenommen, der besagt, dass bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate dem Vermieter zusätzliche zwei Monatsmieten zustehen.

Hat dies generell Bestand?

Hat dies Bestand, sofern ein sachlicher Grund für die Kündigung vorliegt, der bei Abschluß des Mietvertrages nicht vorlag (Mietvertrag für kleine Pendlerwohnung, jetzt Nachwuchs und familiengerechte Wohnung erforderlich)?

Danke im Voraus,
Björn
Stichwörter: mietv + monaten + einbehalt + nkm + innerh

4 Kommentare zu „Unbefr. MietV: Einbehalt 2 NKM bei Kü. innerh. 12 Monaten”

Der_Mario Experte!

Kannst Du die entsprechende Klausel mal bitte zitieren?

Susanne Experte!

Sorry, egal wie das geschrieben ist, aber das ist natürlich Schwachsinn.
So eine Klausel ist nicht gültig, weil Verstoß gegen Treu und Glauben.

Der Mieter kann kündigen, wann er will. Will der VM einen längerfristigen Vertrag, so soll er vom gegenseitigen Kündigungsausschluss Gebrauch machen.
So eine Gebühr ist nicht zulässig.

bendruweit

"§ 32 Sonstige Vereinbarungen

Um Kurzmietzeiten von weniger als 12 Monaten zu vermeiden, wird ausdrücklich vereinbart: sollte der Mieter aus persönl. Gründen innerhalb des ersten Jahres wieder kündigen, so ist er mit einer Abstandszahlung in Höhe von zwei Monatsmieten einverstanden. (...)"

Der_Mario Experte!

Ich denke, da hat Susanne vollkommen Recht. Das verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und wäre somit unzulässig bzw. nichtig.

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