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mmatrix239 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab ein Problem mit meinem vorherigen Vermieter.
ich hatte eine Wohnung von privat gemietet (mit Mietsvertrag versteht sich). Die Kaution betrug 1200€.
Wir hatten uns kurz nach dem sofort bei unserem Energielieferanten umgemeldet und unsere damalige Vermieterin hatte uns auch abgemeldet.
Aber selbst nach 3 Monaten und unzähligen versuchen eine Anmeldebestätigung zubekommen schlugen fehl.

Nach drängem von uns und unserem Vermieter forderte dann foderte endlich die Stromgesellschaft nochmals die Zählerstände an. Sie hatten angeblich unsere Anmeldung verschlammt.
Kurz danach mußten wir dann beruflich umziehen.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Unsere Vermieter hat für die Zeit in der wir in der Wohnung waren die Stromrechnung weiter bezahlt. (ca 3/4 Jahr)
Nun weigert sich unserer Vermieter die Kaution wieder an uns zurück zuzahlen. Ist er berechtigt diese zurück zuhalten bis er eine Rechnung von der Stromgesellschaft bekommt und diese damit zuverrechnen? Meiner Meinung nach ist es nicht unser Problem wenn er unsere Stromrechnung weiterbezahlt da er sich ja hätte abmelden müssen und somit die Stromgesllschaft uns eine Anmeldungsbestätigung hätte schicken müssen.

MfG
Stichwörter: privat + recht + vermieter + kaution + mieter

4 Kommentare zu „Kaution nach 2 Monaten noch nicht bekommen.”

Frank99 aktiver Benutzer

Üblicherweise kann der Vermieter nach Ihrem Auszug einen angemessenen Teil Ihrer Kaution zurückbehalten, wenn noch Forderungen an Sie zu erwarten sind - zum Beispiel wegen Betriebskostennachzahlungen. So wie ich Sie verstanden habe, zahlte der Vermieter Ihrem Strom für einen bestimmten Zeitraum, wobei üblicherweise der Mieter direkt mit dem Versorger einen Vertrag abschließt: Ich hoffe, Sie haben sich für den entsprechenden Zeitraum (Mietbeginn bis Umstellung auf Ihren Namen) die jew. Zählerstände notiert. Dann könnten Sie anhand der Tarife des Versorgers selbst ausrechnen, mit welcher Nachzahlung Sie zu rechnen haben, bzw. ob es angemessen ist, dass Ihr Vermieter die volle Kaution zurückbehält oder ob nur ein teil davon angemessen wäre.
Beste Grüße

mmatrix239

Ja die Zählerstände haben wir alle.
Aber hätte der Vermieter nicht die Zahlungen nach seinem Auszug aus der Wohnung stoppen müssen?
Ich find es ungerecht jetzt auf die Abbrechnung des Energielieferanten warten zu müssen damit er seinen Teil abziehen kann.
Ich denke wir haben von unserer Seite richtig gehandelt. (Fristgemäß umgemeldet etc.)

Ghostraider Experte!

Wurde im Mietvertrag vermerkt das der Vermieter die Stromabnahme der Wohnung mit bezahlt, also ein All- Inklusiv Vertrag abgeschlossen?
Wenn nicht ist die Stromrechnung meiner Ansicht nach eine private Forderung so das der Vermieter für diese Forderung nicht die Kaution zurück halten darf.
Die Forderung kann er gegebenen Falls einklagen.

Anders wäre es wenn Forderungen aus dem Mietverhältnis resultieren, wie Nebenkosten, Mieten (nach der Kündigung)oder Schadensbegleichungen, dafür kann der Vermieter die Kaution zur Ausgleichung verrechnen. Wobei nur für Nebenkosten ein Betrag in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bis höchstens 12 Monate von der Kaution eingehalten werden darf. Den Rest hat der Vermieter auszuzahlen.

Gruß
ghost

mmatrix239

Nein,im mietsvertrag ist nichts dergleichen vermerkt

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