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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo.
unser mietverhältnis begann am 01.10.2006, laut mietvertrag wird die miete jeden monat per lastschriftverfahren von unserem konto abgebucht.
die erstmiete im oktober wurde damals aber NICHT abgebucht.
wir haben uns daraufhin auch nicht beim vermieter gemeldet.
da es im vornherein einige mängel und unklarheiten was die wohnung betraf gab, haben wir gedacht, das der vermieter und den ersten monat "mietfrei" erlassen hat.

nachdem ab november bis jetzt jeden monat die miete pünktlich abgebucht wurde kam heute ein brief mit dem inhalt:

leider wurde von ihnen die miete vom oktober nicht überwiesen...-bitte überweisen sie den vollen betrag bis zum 25.mai 2007.

jetzt meine frage: ist es nicht der verschulden des vermieters, wenn er die miete nicht abbucht. (schließlich läuft alles per lastschriftverfahren)
und ist es rechtens das geld innerhalb einer woche zu verlangen?
(was so und so bei uns nicht möglich wäre...es handelt sich um 465 Euro)

bitte um antwort! danke

1 Kommentar zu „Nachträgliche Mietzahlung - Zahlungsfrist???”

Der_Mario Experte!

jetzt meine frage: ist es nicht der verschulden des vermieters, wenn er die miete nicht abbucht. (schließlich läuft alles per lastschriftverfahren)[/quote:7cfea]
Ja, prinzipiell schon.

und ist es rechtens das geld innerhalb einer woche zu verlangen?
(was so und so bei uns nicht möglich wäre...es handelt sich um 465 Euro)[/quote:7cfea]
Auch wenn es Mängel gab/gibt, hättet Ihr damit rechnen müssen, dass die Miete für Oktober nachgefordert wird. Da Ihr das Versäumnis des Vermieters bemerkt habt, hättet Ihr nicht darauf vertrauen dürfen, dass Euch dieser Betrag – aus welchen Gründen auch immer – erlassen wird, es sei denn, die Umstände (z.B. Mitteilung des Vermieters) hätten das erkennen lassen.

So etwas wie eine "gesetzliche Zahlungsfrist" gibt es übrigens nicht, insofern ist es rechtens, die Zahlung innerhalb einer Woche zu verlangen. Wenn Ihr den Betrag nicht in einer Summe aufbringen könnt, solltet Ihr mit dem Vermieter sprechen, ob er evtl. einer Zahlung in Raten zustimmt.

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