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Mriva hat diese Frage gestellt
Im ersten Übergabeprotokoll steht bei Mängeln:
-keine Endrenovierung
-diverse Risse in den Wänden
-Gebrauchsspuren auf dem Parkett.
Erklärung hierzu von der Hausverwaltung: "...da wird nur der Zustand festgehalten". Mündlich wurde vereinbart noch Dübel zu entfernen mit Nachfrist.
Zweites Übergabeprotokoll:
Mängel: die nicht erfolgte Endrenovierung stellt für den Mieter keinen Mangel dar.
- alle Dübel und Haken entfernt -
Schlüssel wurden alle übergeben, keine weiteren mündlichen Hinweise o.ä.
Eine halbe Woche später ein Brief der Hausverwaltung in dem auf diverse Mängel aus dem ersten Protokoll hingewiesen wird, die nicht beseitigt wurden. Nachfristsetzung und Androhung der In-Rechnung-Stellung.

Wie soll ich mich verhalten. Die Forderung ist mir nicht verständlich.
Die Endrenovierung wurde von mir bei der ersten Wohnungsabnahme im Beisein eines Anwaltes des Mieterschutzbundes abgelehnt als ungültige Vertragsklausel. Lt. Vertrag bin ich außerdem zu keinen Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Vielen Dank für jeden Ratschlag.
Mriva

0 Kommentare zu „Forderungen nach Übergabe der Wohnung”

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