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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,
ich habe von meinem Vermieter jetzt die Nebenkostenabrechnung von 2006 und eine vorläufige für den 1.12.06 bis 30.04.07 (wir sind am 24.03 ausgezogen) erhalten.
Ich soll jeweils für das Jahr 2006 108,00 Euro nachzahlen und für die anderen 5 Monate laut vorläufiger Abrechnung 177 Euro (ich habe noch keine Belege, wo dieser vom Vermieter angegebene Betrag herrührt).
Jetzt habe ich in der Abrechnung (für 2006) aber folgende Ungereimtheiten entdeckt: In dem Haus leben (seit Juni 2006) insgesamt 6 Personen, die Verbrauchskosten (Aufteilung der Gesamtkosten) des Warmwassers wurden jedoch nur durch 5 geteilt.
Des weiteren kommt mir die in den Grundkosten des Warmwassers verrechnete Quadratmeterzahl von 130 etwas zu gering vor, da in sich in diesem Haus 3 Wohnungen zu je ca. 60qm bis 75qm befinden.
Des weiteren werden auch alle anderen Nebenkosten nur durch 2 (anstatt 3) Haushalte geteilt.
Anmerkung: In dem Haus wohnt ausschließlich die Verwandtschaft des Vermieters.

Meine Fragen:
-Kann ich eine neue Abrechnung verlangen?
-Wie kann ich prüfen, ob die angegebene Quadratmeteranzahl stimmt?
-Ich habe keine (Zahlungs-) Belege über Versicherungen, Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser und Müll erhalten- kann ich diese auch von dem Vermieter einfordern?
-Muss ich solche vorläufig berechneten Abrechnungen zahlen, oder kann ich warten bis Belege vorliegen?

LG, Cocinelle
Stichwörter: falsch + nebenkostenabrechnung

5 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung falsch?”

Susanne Experte!

zu1) Ja, eine korrigierte Abrechnung verlangen->Begründung
zu2) Die stimmen ja offensichtlich nicht, also bemängeln- der VM muss darlegen, dass es so richtig ist.
zu 3) Nein, der VM muss jedoch Einsicht vor Ort gewähren, Kopien muss er nicht mehr weitergeben.
zu 4) Es gibt keine vorläufige Abrechnung, eine Abrechnung kann nur aufgrund vorliegender Rechnungen erstellt worden-was der VM da macht ist ergo Schwachsinn!!!

Der_Mario Experte!

Kann ich eine neue Abrechnung verlangen?[/quote:8e80a]
Ja. Schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und diesen Widerspruch (mit Deinen oben genannten Bedenken) begründen.

Wie kann ich prüfen, ob die angegebene Quadratmeteranzahl stimmt?[/quote:8e80a]
Deine Vermutung, dass die Fläche nicht richtig angegeben ist, ebenfalls mit in Deinen Widerspruch schreiben und ihn bitten, die Wohnfläche zu belegen.

Ich habe keine (Zahlungs-) Belege über Versicherungen, Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser und Müll erhalten- kann ich diese auch von dem Vermieter einfordern?[/quote:8e80a]
Du hast das Recht, diese Belege einzusehen.

Muss ich solche vorläufig berechneten Abrechnungen zahlen, oder kann ich warten bis Belege vorliegen?[/quote:8e80a]
Ebenfalls Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass nur Schätzwerte vorliegen. Auf dieser Basis ist keine Abrechnung möglich.
Dein Vermieter weiß (bzw. muss wissen), dass er nach Ende des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit zur Abrechnung hat. Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr, also hätte er bis zum 31.12.08 Zeit, eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorzulegen.

Berni911 Experte!

Anzumerken sei hier, das einige Wohnungen in bestimmten Kostenpositionen mit ihrer WFL: nicht auftauchen können, da sie evt. nicht über diese verfügen. Z.B. kann eine Wohnung nicht zu Warmwasser hinzugerechnet werden, wenn sie ihr WW über ele. Boiler erzeugt.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Cocinelle aktiver Benutzer

Hallo ihr, vielen Dank für eure Antworten!

Werde den Vermieter (eventuell über meinen Anwalt) anschreiben und Berichtigung verlangen.

@Berni: Nun, sollte dies so sein, dann möchte ich natürlich auch Beweise- abzocken lasse ich mich jedenfalls nicht (abgesehen davon glaube ich aus der Luft gegriffene Behauptungen des Vermieters sowieso nicht mehr).
Und korrigieren muss er die Abrechnung auf jeden Fall, da alle anderen Nebenkosten ebenfalls nicht durch 3 Haushalte (bzw. 6 Personen) geteilt wurden.

LG

Cocinelle aktiver Benutzer

Hallöchen, war mit der Nebenkostenabrechnung jetzt bei meinem Anwalt, der amüsierte sich köstlich und meinte, dass er so eine merkwürdige, fehler- und lückenhafte Abrechnung noch nie gesehen hätte und wir auf sowas am besten erst einmal einfach nicht reagieren sollten.

Des weiteren schickt VM über seinen Anwalt (der ebenfalls überhaupt keinen Plan hat- bzw. den Fall nichteinmal ansatzweise kennt) wie verrückt Briefe, er behauptet seit neuestem, dass die Nachmieter (seine Verwandtschaft *gg*) nicht einziehen könnten, weil zwei Platten im Bad einen (Haar-) Riss aufweisen, die Badfenster mit Holzschutzlasur versehen wurden und der Klodeckel an einer Stelle leicht beschädigt ist (?). <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->
Jedenfalls will er uns seinen &quot;Verlust&quot; jetzt bald in Rechnung stellen.

Mein Gott, ich finds langsam ja auch schon witzig- Menschen gibts!

LG, ein amüsiertes Cocinellchen.

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