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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe am 22.3.07 einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wofür ich aber in eine andere Stadt ziehen musste. Ich hab daraufhin eine Wohnung gesucht und gefunden und habe am 30.3.07 den Mietvertrag unterschrieben. Mietbeginn 1.4.07. Meine Arbeit begann am Montag 2.4.07. Da es Unstimmigkeiten und nicht lösbare Probleme mit dem Arbeitgeber gab, habe ich zum 5.4. gekündigt. Nun steht ich aber ohne Arbeit da und habe die Wohnung am Hals. Ich habe mit der Vermieter gesprochen welcher mir sagte, dass 3 Monate Kündigungsfrist bestehen. Ich hatte mich aber informiert, dass wenn ich einen Nachmieter finde, ich zum Ende diesen Monats kündigen kann. Da mein Hauptwohnsitz nicht in der Stadt ist, in der sich die Whg. befindet würde ich auch im Moment kein Wohngeld bekommen.

Kann ich also nur darauf hoffen, dass ich einen Nachmieter finde und so nur diesen Monat noch in der Whg. wohnen muss oder gibt es eine Art Sonderrecht, weil ich keinerlei finanzielle Mittel habe und arbeitslos bin, mir die Wohnung im nächsten Monat zu leisten?


Des weiteren hat der Vermieter im Übergabeprotokoll bestätigt dass ich 3 Schlüssel bekomme, habe aber nur 1 erhalten. Der Vermieter wollte den Schlüssel 1 Tag nachdem Einzug bereitstellen.

mfg
Stichwörter: raus + komme + mietvertrag

6 Kommentare zu „Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?”

anitari Profi

Ich hatte mich aber informiert, dass wenn ich einen Nachmieter finde, ich zum Ende diesen Monats kündigen kann. [/quote:44f52]

Wo hast Du denn diese Information her? Von den Gebrüdern Grimm?

Sie ist FALSCH. So eine Regelung gibt es nicht und gab es nie!

Wenn Du einen Nachmieter findest und dem Vermieter ist mit diesem enverstanden, kann er Dich aus dem Vertrag entlassen.

Paßt aber dem Vermieter die Nase des Nachmieters nicht hast Du Pech.


Gruß Anita

extreamer

Ich wusste nicht das die Gebrüder Grimm noch aktive Autoren sind ...

Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.

anitari Profi

Hallo,

aktiv sind die beiden natürlich nicht mehr <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ich wollte damit nur deutlich machen das die sog. Nachmieterstellung eben ein Märchen ist.

Hier kannst Du mehr dazu lesen.
http&#58;//www&#46;internetratgeber-recht&#46;de/MietrechtAllgemein/frameset&#46;htm?http&#58;//www&#46;internetratgeber-recht&#46;de/MietrechtAllgemein/Nachmietergestellung/nma&#46;htm[/url:d54ba]


Gruß Anita

Susanne Experte!

Ich wusste nicht das die Gebrüder Grimm noch aktive Autoren sind ...

Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.[/quote:cc759]


Die Stelle im Internet würde mich interessieren, bitte mal URL angeben!

Der_Mario Experte!

Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.[/quote:3b35d]

Du kannst natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit Deinem Vermieter treffen, aber so etwas wie einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht!
Sollte die Verbraucherzentrale so etwas behauptet haben, ist das eindeutig eine Falschaussage gewesen.

Rano Experte!

Ich wusste nicht das die Gebrüder Grimm noch aktive Autoren sind ...

Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.[/quote:85ba5]

Sorry, aber sie ist trotzdem nicht zutreffend.
Natürlich sind Vermieter auch nur Menschen ... aber mit finanziellen Interessen.
I.d.R. wird man Dich also vorzeitig aus dem MV entlassen, wenn ein solventer UND genehmer Nachmieter nachgewiesen wird. Aber ein Recht darauf hast Du nicht!

...

Die Sache mit dem Schlüssel könnte ein guter Anwalt allerdings ausschlachten, da der VM Dir die Wohnung nach BGB vollständig[/u:85ba5] zum Gebrauch überlassen muss. (§535, 536)
Aber Vorsicht ... das kommt (ggf.) auf den Richter an!

Gruß
Ralph

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