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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ist folgendes noch zulässig: Vertrag trat am 1.4.2002 in Kraft, er wurde für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert er sich jeweils um 1 Jahr. Ist das nach der neuen Mietrechtsreform 2001 überhaupt zulässig ?

Mfg

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel noch zulässig ??”

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