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Aykay77 hat diese Frage gestellt
Folgende Situation:
Ich bin Mieter der Erdgeschosses. Vor dem Haus ist ein kleiner Vorgarten (ca. 3x5m). Hinter dem Haus ist eine Terasse ohne Garten. Die Terasse ist über die allgemeine Einfahrt, sowie durch den Hausflur zu erreichen.

Im Mietvertrag ist folgendes unter "Sonstige Vereinbarungen" festgehalten:
1. Die Terasse hinter dem Haus, die nur vom Mieter der Erdgeschosswohnung genutzt werden kann, ist zu reinigen und sauber zu halten.

2. Der Mieter verpflichtet sich, der vor dem Haus gelegene kleine Vorgarten in Ordnung zu halten und zu pflegen.

Nun meine Probleme bzw. Fragen:
1. Mein Vermieter hat eine andere Auffasung von Gartenpflege als ich. Der Vorgarten wird von mir regelmäßig gegossen und von Unkraut befreit. Das reicht ihm nicht und er wühlt ständig selber drin rum und droht mir, mir das in Rechnung zu stellen.
Darf er überhaupt den Vorgarten betreten und mir dann seine Arbeit in Rechnung stellen?

2. Die Terasse ist mit Gehwegplatten verlegt. Durch die Ritzen wächst Gras, welches ich regelmäßig herausrumpfe. Aber auch hier meckert er, dass das nicht genug ist. Ich solle mit Chemie daran. Außerdem finde ich das Gras dazwischen nicht schlimm. Meine Frage hierzu: Darf er überhaupt auf die Terasse?
Stichwörter: betreten + vermieter + des + durch + gartenpflege

2 Kommentare zu „Betreten des Grundstücks durch Vermieter und Pflege des Gartens”

Susanne Experte! 14.05.2008 16:43

1. Er darf nicht auf die Terasse, da die m.E. mitgemietet ist. (wird die anteilig an die Wohnfläche gerechnet?)
2. Für den Vorgarten hast Du offensichtlich keinerlei Nutzungsrecht, lediglich eine Pflegepflicht. Wenn Gartenpflegekosten nicht in Deinem Mietvertrag als Nebenkosten vorkommen, kann er die auch nicht auf Dich umlegen. Ausserdem müsste er sie bei einem Vorgarten auf alle Mieter des Hauses umlegen und dann kommt es wieder auf die Vereinbarungen lt. Mietvertrag an.

Aykay77 16.05.2008 17:24

Nein, sie wird gar nicht berechnet. Im Mietvertrag ist lediglich festgehalten, dass die Terasse nur vom Mieter der Erdgeschosswohnung genutzt werden kann und diese zu reinigen und sauber zu halten.

Gartenpflege ist zwar in den Nebenkosten erwähnt, aber lat Vertrag bin ich ja verpflichtet den kleine Vorgarten in Ordnung zu halten. Wie soll ich der Pflicht nachkommen, wenn er selber ständig drin arbeitet

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