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Dirk1978 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Frage...
wir wohnen in einen 8-Parteien-Wohnhaus, was komplett saniert worden ist.
Im Mietvertrag steht, daß die Nebenkostenabrechnung z.B. nach Ablesen der Wasseruhr und Heizungsablesegeräten erfolgt.

Es sind aber in keiner Wohnung Wasseruhren installiert.
Heizablesegeräte sind nicht in allen Wohnungen bzw an allen Heizkörpern vorhanden.

Wie müssen wir mit der kommenden Nebenkostenabrechnung vorgehen.
Wie darf der Vermieter abrechnen, was brauchen wir nicht zu zahlen?

Zudem kommt noch hinzu, dass Handwerker, die die Wohnungen saniert haben, 2-3 Monate nach unseren Einzug noch Wasser etc benutzt haben.


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Dirk

1 Kommentar zu „vertragliche Abweichung bei Wasser- und Heizungsablesegeräte”

MichaRecht Experte!

Hallo Dirk,
so wie das klingt ist die Sanierung noch nicht abgeschlossen oder?
Das bedeutet der Vermieter wird wie bisher abrechnen bis die Sanierung abgeschlossen ist z.B. bis alle Erfassungsgeräte installiert sind.
Der Wasserverbrauch der Handwerker geht auf alle der Vermieter wird kaum einen pauschalen Betrag abziehen.
MfG
MichaRecht

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