hat diese Frage gestellt
Susanne
Dem Vormieter kann man nur etwas anlasten, wenn ein Übergabeprotokoll erstellt wurde.
Ist der Teppich älter als 10 Jahre, tendiert der Zeitwert gegen Null.
Ansonsten würde ich das Ganze über die Haftpflicht laufen lassen, denn die wehrt überhöhte Forderungen ab.