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Elli02 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich wohne seit 3 Wochen in meiner neuen Wohnung.
Generell ist das Haus/ die Wohnung in eher schlechtem Zustand. Ich habe auf eigene Kosten bereits mehrere kleine Defekte behoben.
Nun werde ich täglich um ca. 5 Uhr morgens (auch am Wochenende) durch Klopfgeräusche in der Heizung geweckt. Da ich es nicht einsehe auch diese Reparaturkosten zu tragen, habe ich den Vermieter kontaktiert. Der tut mein Problem bereits am Telefon ab, möchte aber in einigen Tagen vorbei kommen um das Problem zu überprüfen.
Nun meine Fragen:
- Ist es überhaupt rechtens das der Vermieter meine Wohnung aus diesem Grund betritt? Das Verhältnis ist leider nicht gut, und ich möchte eigentlich meine Privatsphäre schützen. Zudem treten die Probleme hauptsächlich nachts auf, ein Besuch am Nachmittag würde ihm gar keinen Aufschluss geben.
- Darf ich auch ohne vorherigen Besuch des Vermieters einen Heizungsbauer bestellen, der Reparaturen auf Kosten des Vermieters vornimmt? Ich habe die schlechte Vermutung dass mein Vermieter eine Hinhaltetaktik verfolgt, und möchte dem direkt zuvorkommen.
- Ist das Klopfgeräusch evtl. Grund für eine Mietminderung?

Danke im Voraus und Grüße

Elli

1 Kommentar zu „Mietminderung bei Klopfgeräusch der Heizung!?”

Ghostraider Experte!

Zuerst einmal sollten Sie jeden Mangel oder Schaden an der Mietsache schriftlich dem Vermieter anzeigen.
Dazu sollte diese Mängelanzeige mit einer angemessenen Frist zur Behebung belegt sein. (14 Tage gilt als angemessen.)

Warum sollte dem Vermieter der Zutritt für Instandsetzungsmaßnahmen nicht gestattet sein?
Wenn Sie was von Ihm wollen müssen Sie ihn auch in die Wohnung lassen.
Für eine normale Besichtigung ob alles an dem vermieteten Wohnraum in Ordnung ist darf der Vermieter nur alle zwei Jahre die Wohnung betreten.

Wenn die Schäden oder Mängel vom ersten Tag an sind können Sie nur eine Mietminderung ansetzen wenn sich die Mängel verschlimmert haben.
Zwecks Mietminderung bitte einen Anwalt aufsuchen und dies mit dem Anwalt durchführen, da falsche oder zu Hoch angesetzte Mietminderungen im Ernstfall auch zu Kündigungen führen können.

Einen Handwerker bestellen und das auf den Vermieter abwälzen geht nur wenn sich der Vermieter nicht um die Mängelbeseitigung kümmert oder wenn eine Dringlichkeit vorliegt. ( Heizung hat seid Tagen Totalausfall und der Vermieter macht nichts.)
Ansonsten bleiben Sie auf der Rechnung sitzen, denn wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
Wie gesagt, erst einmal die Mängel dem Vermieter mit Fristsetzung schriftlich melden und dann weiter sehen.

Gruß
ghost

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