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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wäre Klasse, wenn mir einer diese Frage beantworten könnt.
Bin im Oktober 2003
aus ner Wohnung ausgezogen u habe die nächste Adresse angegeben, bin aber nun schon wieder weiter gezogen.Diese neue adresse hatte die Wohngenossenschaft nicht.
Jetzt habe ich im Januar 2005 die Abrechnung für 2003 erhalten. Gilt die Verjährung oder habe ich schuldhaft gehandelt, war ja bei der Behörde umgemeldet.

Danke!!!
Stichwörter: angabe + nächsten + adresse

1 Kommentar zu „Angabe der nächsten Adresse”

Gast Experte!

HAllo,

interessant wäre es zu wissen, ob die Abrechnung insgesamt - also für alle Mieter des Hauses - erst so spät erstellt und zugestellt wurde oder ob sich die Verzögerung tatsächlich auf deine Umzüge begründet.
Wenn alle anderen etwa im Dezember 2004, also noch rechtzeitig, die Abrechnung erhalten haben, deine aber zunächst von der Post als unzustellbar zurückgeschickt wurde, könnte es sein, dass ein Richter die Zeitverzögerung akzeptiert.
Im Prinzip kann die Genossenschaft die neue Adresse zwar ermitteln, sie müssen aber wohl nicht sogleich davon ausgehen, dass du erneut umgezogen bist. Also schicken sie die Abrechnung zunächst an die letzte bekannte Anschrift. Kann sein, dass dies als Grund anerkannt wird.
Zu anerkannten Gründen sind mir aber noch keine Urteile bekannt, es kommt also immer auf den Einzelfall und mangels ständiger oder höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den entscheidenden Richter an.

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