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Amazonetrier hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe eine wichtige Frage, weil es mir nicht eindeutig klar ist, hoffe ich hier Klarheit zu bekommen.

Also meine Wohnung wurde letztes Jahr verkauft. Ab Mai 2010 ging die Miete an den neuen Vermieter. Der alte Vermieter hatte mir im letzten Jahr bei der Betriebs- u. Nebenkostenabrechnung sogar ein Guthaben ausgezahlt. Nun am 18.05.2011 ( Posteingang 21.05.2011) erhalte ich eine Betriebskostenaufstellung und eine Nachzahlungsforderung von 160,20 €. Meine Recherchen im net ergaben, dass man inner halb von 12 Monaten fordern darf, danach - Pech. Nun schreibt mir der ehemalige Vermieter, er dürfe bis Dez. 2011 diese Forderung erheben. Aber mein neuer Vermieter kommt sicher auch noch mit den Betriebskosten! Hallo, ich kann doch nicht 2 Abrechnungen löhnen!!!
Wer hat nun Recht?

In Erwartung vieler hilfreicher Antworten...
liebe Grüsse und einen schönen Tag... Amazonetrier

2 Kommentare zu „Betriebskostennachzahlung / Vermieterwechsel”

Berthelstal Experte! 07.06.2011 11:41

Keine Aufregung!

Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung Ihnen bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zuzustellen.

Der 1. Vermieter
Wenn der Abrechnungszeitraum am 31.12. 2010 endet, darf er sich bis 31.12.2011 Zeitlassen. Da hat Ihre Vermieter 100% Recht.
Ob Ihnen der 2. Vermieter eine Rechnung schickt hängt davon ab, für welchen Zeitraum Ihnen der 1. die Kosten berechnet hat.





Bladder Experte! 07.06.2011 15:51

Durch den Vermieterwechsel in 2010 ist der neue Vermieter für die gesamte Abrechnung 2010 zuständig.
Die Vorauszahlungen der Mieter hätte der Verkäufer an den Erwerber auszahlen müssen.

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