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Frankendame76sw hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.

Das Problem: Wir (4 Mietparteien, insgesamt 6 Personen) müssen uns eine kleine 80L-Restmülltonne teilen, die hinten und vorne nicht reicht! Als ich in die Whg einzog (2001) lebten grade mal 4 Personen (einschl. mir) in dem Haus. Da reichte eine 80L-Tonne locker aus.

Im Jahr 03 verstarb das ältere Ehepaar unter mir und in die Wohnung zog eine -damals 4-köpfige- jetzt 3-köpfige Familie ein. Soweit so gut.

Mittlerweile wurde bei uns die Mülltrennung geändert. Der Biomüll wird nicht mehr getrennt, sondern wandert in die Restmülltonne. Für die Bio-tonne kam die Papiertonne, Glas und Dosen müssen in den Container und dann gibts bei uns noch den Gelben Sack.

Die Vermieterin möchte keine größere Restmülltonne besorgen mit dem Einwand, dass ja dann die Müllentsorgungsgebühren für alle im Haus steigen würden und wenn man ordentlich trennt, dann reicht die Tonne schon. Ha ha...

Jedenfalls sehe ich es irgendwo nicht ein, mir eine Tonne selbst zu besorgen und dann doppelt Müllentsorgungsgebühren zu bezahlen! (einmal in der Miete plus eigene Tonne)

Gibt es einen Paragraphen, der einen Vermieter dazu zwingt, eine angemessene Anzahl von Tonnen zwecks Müllentsorgung aufzustellen?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten.

Gruß

Frankendame
Stichwörter: Platzmangel + müllentsorgung

2 Kommentare zu „Zu kleine Mülltonne”

Dionysos Profi

Hallo Frankendame,

es gibt keinen Paragraphen, der einen Vermieter "zwingt".

Allerdings hat Ihre Vermieterin Recht, dass eine zweite Restmülltonne höhere Betriebskosten verursacht. Nun scheint Ihr Fall aber so zu sein,
dass die Tonne nicht mehr ausreicht.

Außerdem ist nicht auszuschließen, dass bei um die Tonnen verteiltem Müll Ratten und Mäuse angezogen werden, deren Beseitigung in die Instandhaltungspflicht des Vermieters fällt.

Daher ist es auch aus Vermietersicht geboten, eine weitere Tonne aufstellen zu lassen (die man übrigens wieder abbestellen kann).

Es steht Ihnen als Mieterin aber frei, die Miete zu mindern. Zum Einen würde ich einen verwahrlosten optischen Eindruck, zum Anderen Geruchsbelästigungen anführen. Den Schritt würde ich mit einem Anwalt noch einmal bei fehlendem Einlenken der Vermieterin abklären.

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

MichaRecht Experte!

Hallo Frankendame,

ja es gibt schon ein Gesetz das Regelt wer wie viel bedarf an Restmüll hat. Aber soviel ich weis ist das Ländersache bzw. hängt mit der Abfallsatzung der Gemeinde / Landkreis / Stadt zusammen. Aber eins ist sicher Dein Abfallentsorger muss das wissen. Was wichtig ist, es kommt nicht darauf an wie viele Personen sich in einer Wohnung aufhalten sondern wie viele gemeldet sind (Einwohnermeldeamt).
Wichtig ist auch der Entsorgungszyglus.
MichaRecht

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