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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, bin neu hier

Folgende Fragen zu meinem Auszug und dem anschließenden Ärger.
Es geht um Schönheitsreparaturen. Der VM verlangt diese, weil in meinem Mietvertrag eine Endrenovierungsklausel sowie eine Fristen-Klausel enthalten ist. Das nun beide ungültig sind und ich nicht renovieren muß, weiß ich jetzt. Zuaml ich erst 1,4 Jahre da gewohnt habe.

Ein anderes Problem ist der Küchenboden. Der VM verlangt die Entfernung der Fliesen. Diese waren bei meinem Einzug aber bereits enthalten. Ein Protokoll darüber gibt es nicht. Ich hätte nur die Möglichkeit, den Vormieter ausfindig zu machen und die BEstätigung zu holen das die Fliesen bereits lagen.

Der VM will nun eine Firma die Fliesen entfernen lassen und die Kosten komplett auf mich abwälzen.

Ich sehe das nicht ein, da ich die Dinger wirklich nicht gelegt habe. Auch sind diese 1a in Schuss und nicht beschädigt. Die Nachmieterin will diese aber anscheinend nicht haben.

Wie ist die Rechtslage ? Muß ich beweisen, das ich die Fliesen nicht gelegt habe (gibt auch Zeugen bei meinem Einzug), oder muss der VM dies beweisen ?
Stichwörter: Ärger + auszug

7 Kommentare zu „Ärger bei Auszug”

gisi

hi,
teile doch deinem vermieter mit das du es mit zeugen beweisen kannst.
was soll den in der küche für ein boden liegen? ohne fußboden wird er wohl die wohnung nicht vermietet haben.
meiner meinung müsste im mietvertrag dann auch stehen das bei auszug die fliesen entfernt werden müssen (bauliche veränderung) wobei das wiederum vom vormieter genehmigt werden müsste.

Mike1976

Hallo.

Doch, in der ganzen Wohnung lag nur Estrich, darüber habe ich Laminat verlegt.

Die Fliesen in der Küche waren bereits drin, würde selbst nie in einer Mietwohnung Fliesen legen.

Im Mietvertrag steht dazu nichts.

gisi

hi,
zu mindest ein einfacher pvc boden gehört zur grundausstatung/bewohnbarkeit der mietwohnung aber wenn der vm. sie so los bekommt, egal. wie steht er denn zum laminat? auch raus? bekommst du einen abstand wenn du es liegen lässt?

Susanne Experte!

hi,
zu mindest ein einfacher pvc boden gehört zur grundausstatung/bewohnbarkeit der mietwohnung aber wenn der vm. sie so los bekommt, egal. wie steht er denn zum laminat? auch raus? bekommst du einen abstand wenn du es liegen lässt?[/quote:4909c]

Ich bitte hier nur auf Grundlage fundierter Kenntnisse zu antworten, das ist hier offenbar nicht geschehen:
Es liegt dem VM durchaus frei, eine Wohnung mit oder ohne "Bodenausstattung" zu vermieten. Es mag sein, dass Wohnungen mit Ausstattung besser vermietet werden, dann aber auch teurer, weil der VM kalkulieren muss, dass er über seine Instandhaltungsverpflichtung diesen Teil der Mietsache regelmässig erneuern muss.
Wird ein Bodenbelag durch einen Mieter eingebracht, so ist der dafür verantwortlich.

Seri

wenn dein Vermieter verlangt, dass Fliesen die nicht von dir gelegt wurden entfernt werden. Für ihn ist das sicher eine billige Alternative das auf deine Kosten machen zu lassen. Wenn er die Fliesen nicht hätte haben wollen, dann hätte er das demjenigen sagen müssen, der diese gelegt hat. Und für die Wünsche deiner Nachmieterin kannst du ja nichts. So sehe ich das, bin aber keine Rechtsanwältin...

Ist ja schön, dass du das Laminat liegen lassen darfst - anscheinend gefällt er deinem Nachmieter.
Vermieter werden echt immer frecher um Geld rauszuschlagen.

Wenn du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, einen guten Mieter- Anwalt kennst, und Zeit genug hast es durchzustehen - dann gehe dagegen an. Vermieter müssen endlich lernen, dass sie nicht alles dürfen.

Rano Experte!

Wenn du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, einen guten Mieter- Anwalt kennst, und Zeit genug hast es durchzustehen - dann gehe dagegen an. Vermieter müssen endlich lernen, dass sie nicht alles dürfen.[/quote:8ed16]

Deinen Pragmatismus in allen Ehren, aber:
Der Vermieter hat sein Eigentum ohne Bodenbeläge vermietet.
Das kann er so machen.
Und er kann auch erwarten und verlangen, dass er sein Eigentum - abgesehen von Gebrauchsspuren - unverändert wiederbekommt.

Wer hier meinte, alles zu dürfen, scheint ja wohl der Vormieter gewesen zu sein: In eine Mietwohnung Fliesen zu kleben ist das eine. Diese nachher aber nicht wieder zu entfernen ist das andere.
Möglicherweise hat der aktuelle Mieter aber dem Verbleib der Fliesen zugestimmt und ist nun folgerichtig auch für deren Entfernung verantwortlich.
Dieser Standpunkt wäre übrigens auch mit Zeugen nicht auszuhebeln.

Eine andere Variante wäre:
Der Vormieter hat sich den Einbau vom Vermieter erlauben lassen und es gibt in diesem Zusammenhang bereits eine Vereinbarung über das Verfahren bei Auszug. Hier käme sogar eine Entschädigungszahlung des Vermieters in Betracht.

Aber wie soll man das alles von hier aus bewerten??

Gruß
Ralph

Mike1976

Aehm, bei meinem Einzug stand die Wohnung leer. Die Fliesen waren damals in der Küche schon vorhanden, ich wurde nicht drauf hingewiesen das ich diese auch entfernen lassen kann. Demnach gehören diese für mich zur Wohnung. Ich habe die Fliesen nicht vom Vormieter übernommen, sie lagen in der leerstehenden Wohnung. Und dafür gibt es Zeugen.

Demnach trage ich auch nicht die Entsorgung. Das ist meine Ansicht.

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