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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich bin neu hier und habe auch schon folgendes Problem.
Ich habe vor einem Monat eine Wohnung mit Keller und Dachboden besichtigt und mich dazu entschieden sie zu nehmen. Ich habe auf wunsch des Vermieters erst mal einen Vorvertrag abgeschlossen und auf dessen drängen bereits die erste hälfte der Kaution bezahlt. Morgen soll ich eigentlich den Mietvertrag unterschreiben. Habe aber vor 2-3 tagen durch zufall erfahren das jetzt nachträgliche Änderrungen durchgeführt wurden . Das heisst: der Keller wurde ohne meiner zustimmung und information an mich, einem anderem Vermieter zugeteilt so das ich jetzt einen Keller habe der nur noch 1/3 der Größe entspricht der mir beim Unterschreiben des Vorvertrages zugesprochen wurde.
nach rücksprache mit dem Vermieter ist dieser mir auch noch pampig gekommen.
Nach dem ganzen Stress habe ich erlich gesagt keine lust mehr auf die Wohnung da ich auf den großen Keller angewiesen bin und der Vermieter aber nicht einsieht die Änderung rückgängig zu machen.
Was soll ich tun??
Was für Rechte habe ich??
Habe ich die Möglichkeit aus dem Vorvertrag wieder raus zu kommen ???

BITTE HELFT MIR !!!!

7 Kommentare zu „Nachträgliche Änderung des Wohnverhältnises”

Susanne Experte!

Ehrlich gesagt, nein.
Ausnahme: im Mietvertrag ist ausdrücklich nachzulesen, welcher Keller Dir zugeteilt wurde. (z.B. zur Wohnung gehört der dritte Keller links o.ä.)
Wenn Du Pech hast, steht noch nicht mal im MV, dass zur Wohnung überhaupt ein Keller gehört.
Du kannst den MV natürlich ordentlich kündigen, die Kosten fallen dann natürlich an.

MPsunnyboy

Danke für die Antwort <!-- s :) --><!-- s :) -->

Also es wurde ja noch kein Mietvertrag unterschrieben. sondern nur einen kleinen Vorvertrag auf einem Schmierzettel auf dem keinerlei Daten über die Wohnung Steht. nur Daten über Kaution. Ich wohne auch noch nicht in dieser Wohnung <!-- s:? --><!-- s:? --> Bei der Besichtigung war auch jemand dabei, das heisst ich hab auch einen Zeugen dafür das mir dieser Keller definitief zugesprochen wurde da es ja auch ein großer entscheidungsgrund war weshalb ich diese wohnung genommen habe.

Susanne Experte!

Wurde in dem Vorvertrag auch geregelt, was passiert, wenn einer der Vertragspartner den MV nicht unterschreiben will, sprich: vom Vorvertrag zurücktreten?
Hast Du das dem VM schon mitgeteilt?
Mit dem Vorvertrag hast Du schriftlich den Willen zum Abschluss eines MV bekundet, möglicherweise wirst Du einen Anwalt brauchen, weil der VM evtl. eine Entschädigung will.

MPsunnyboy

Nein das wurde im Vorvertrag nicht geregelt.

Ist es wenigstens möglich das unterschreiben des Haupt-Mietvertrages zu verschieben bis er die änderung wieder Rückgängig macht??

Susanne Experte!

Was, wenn er es nicht macht?

MPsunnyboy

Tja das ist die frage . meine ansicht ist so:
Wir haben uns die wohnung 2 mal angeschaut . und nach dem was wir gesehen hatten, hatten wir uns entschieden und einen Vorvertrag unterschreben. Kaum ist die Unterschrift drauf wird alles geändert wies dem Vermieter gefällt OHNE auch nur die geringste Info an uns zu geben.
ich bestelle doch keinen Kombi nur um dann nen Kleinwagen hingestellt zu bekommen.
ICh kenne mich mit Recht nicht sehr viel aus aber ich bezweifle das der Vermieter das ohne weiteres machen darf.

Susanne Experte!

Nochmal, Du hast eine bestimmte Wohnung gemietet, aber keinen bestimmten Keller.

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