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Susanne
Solche Instandhaltungsmassnahmen bzw. Reparaturen habt Ihr als Mieter zu dulden! Obwohl Ihr verhindert seid, hätte der Zugang zur Wohnung möglich gemacht werden müssen, ggf. seid Ihr dadurch schadenersatzpflichtig, wenn durch Eurer Fehlverhalten mehr Schaden entstanden ist.
Und wie kommst Du auf die Idee, die Miete mindern zu können?