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Pascal78 hat diese Frage gestellt
Guten Tag erst mal ! Ich habe da mal nee Frage zu meiner NKA. Ich schildere Ihnen mal kurz meine Lage. Ich habe meine alte Wohnung zum 31.03.2008 gekündigt. Und habe jetzt am 19.11.2009 nach 1,8 Jahren die NKA für die drei Monate bekommen . Ich soll 307,75 € nachbezahlen. (für drei Monate)
Ist es überhaupt noch rechtens nach über einem jahr ? Oder ist es schon verjährt ? Da ich mich da nicht so auskenne erhoffe ich mir das sie mir helfen können.
MFG Pascal

1 Kommentar zu „Ex Wohnung”

Osito aktiver Benutzer 24.11.2009 08:16

Guten Tach,

meines Wissens hat der Vermieter ein Jahr Zeit, die NKA abzurechnen. Und da in der Regel pro Kalenderjahr abgerechnet wird, kann er in ihrem Fall für die NKA von 2008 bis zum 31.12.09 in Rechnung stellen. Danach darf er nur noch zu ihren Gunsten abrechnen ( z.B. zuviel gezahlte Abschläge zurück zahlen).

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