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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schwere Last (Safe) in Mietwohnung:[/b:ae05e]
Vor etwa einem halben Jahr bin ich in eine Altbauwohnung zur Miete eingezogen, die sich im zweiten Stock des Hauses befindet. Den damaligen Vermieter hatte ich darüber informiert, dass ich einen schweren Safe besitze und diesen gerne im Flur der Wohnung aufstellen möchte. Nachdem ich ihn über die Eckdaten (ca. 250 kg = 2,45 kN einschließlich Inhalt, auf einer Fläche von 0,47 m X 0,80 m = 0,376 m2) telefonisch[/b:ae05e] informiert hatte, sagte er mir, dass einer Aufstellung des Safes nichts entgegen spricht. Ich sollte nur dafür sorgen, dass ich den Boden (Holzdielen auf Holzbohlendecke) möglichst wenig belaste, in dem ich den Safe nicht in der Mitte des Bodens sondern in einer Ecke des Flurs aufstelle, was ich dann auch tat.
In der Zwischenzeit habe ich aber Bedenken bekommen, ob nicht ggf. die Aufstellung sicherheitstechnisch zu prüfen ist (Stichwort: Einsturz von Dächern durch Schneemassen im letzten Winter). Auf der anderen Seite werden sich viele Mieter wohl keine großen Gedanken machen, wenn sie vergleichbare Lasten in ihrer Wohnung aufstellen (Beispiele: gefülltes Aquarium, gefüllte Badewanne, schwerer Eichenschrank, mit Büchern belegtes Regal, etc.).
Seit etwa einem viertel Jahr gibt es nun einen neuen Vermieter des Hauses, den ich bisher über den Safe nichts mitgeteilt habe.

Wie gehe ich verantwortlich vor? Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang:

Gibt es diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen (Informationspflicht, Sicherheitsbestimmungen, etc.)?
Wie muss eine bautechnische/sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt werden, falls das der Gesetzgeber verlangt (eine allgemeine Abschätzung oder eine fallbezogene Prüfung, z. B. mittels Bauzeichnung und Statiker)?
Wer trägt die Verantwortung (Mieter, Vermieter, beide)?
Kann der Vermieter die Aufstellung eines Möbelstücks (in diesem Fall eines Safes) grundsätzlich versagen?
Oder hat der Mieter grundsätzlich das Recht, jegliche Formen von Möbel aufzustellen, sofern sicherheitstechnisch nichts entgegen steht?

Danke im Voraus,
Tom
Stichwörter: mietwohnung + safe + schwere + last

2 Kommentare zu „Schwere Last (Safe) in Mietwohnung”

Susanne Experte!

Hier hilft m.E. nur der gesunde Menschenverstand:
Ein Safe ist sicher kein Möbelstück und kein VM muss damit rechnen, dass ein Mieter sich einen Riesensafe zu Hause aufstellt.
M.W. gibt es dazu weder gesetzliche Bestimmungen, noch bestehende Urteile.
Ich würde mal beim Bauamt nachfragen. M.W. sind Altbauten nur für eine Dauerbelastung von 150kg/qm ausgelegt, daher auch problematisch für Wasserbetten.
Dass bei Altbauten eine Sondergenehmigung des VM vorliegen muss für z.B. grosse Aquarien ist mir auch bekannt.
Die Verantwortung trägt sicher der Aufsteller, denn möglicherweise tritt im Schadensfall die Versicherung nicht ein.

fin Experte!

Ihre angeführten "vergleichbaren" Lasten sind nicht ganz vergleichbar.
Eine Badewanne, die zur Wohnausstattung gehört, muss man füllen wenn man darin baden will. Ein Aquarium ebenso, um Fische zu halten. Eichenschrank ist ein normales Möbelstück. Normal ist auch wenn man ein Regal mit Büchern füllt. Das alles gehört zum normalen Wohnen. Ein sehr schwerer Safe gehört nicht dazu.

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