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fraucapelli hat diese Frage gestellt
Mieterin NA und L. wohnten gemeinsam in einer Wg. Mieterin L. schied aus und Mieterin I zog ein. Es gab einen Mietvertrags-Zusatz (L schied aus, I kommt dafür dazu). Nach ½ Jahr will N ausziehen. NA sucht Nachmieterin, kann Kündigungsfrist nicht einhalten. NA findet Nachmieterin. Diese Nachmieterin NI sieht die Räumlichkeiten. Findet sie in Ordnung. Möchte einziehen. NA vereinbart mit NI das diese, schon vor Beginn, des beim Vermieter angegebenen Einzugs, einziehen kann. WG-Zimmer von NA wurde von Vermieter abgenommen (Übergabeprotokoll) und für ok befunden. Eine Woche vor Termin zog NI ein und NA aus. NI brachte alle ihre Möbel etc mit und richtete sich ein. Nach ein paar Tagen meldet sich NI bei NA und sagt sie unterschreibe das Übergabeprotokoll (welches aber vom Vermieter ok war) nicht. NA kommt zum Gespräch. NI sagt zudem, sie unterschreibt auch den Mietvertrags-Nachtrag nicht. NI unterschreibt erst wenn NA die Küche(zu dem Zeitpunkt rot) und Flur weiß streicht. NA sagt sie macht dies, allerdings müssen Kosten zwischen I und NA geteilt werden, da I 2.Hauptmieter ist. NA stimmt zu. NI und I kaufen Farbe etc um Räume zu streichen. Beim nächsten Termin ist Küche bereits weiß gestrichen. NA teilt sich Kosten für die Renovierung mit I. NI und I möchten dass NA den Flur streicht. NA stimmt zu, sagt allerdings dass sie aus privaten/beruflichen Gründen erst 4 Wochen später streichen könne. NI und I finden dies nicht gut, stimmen aber zu. Beide sagen, dass sie vllt dann doch selbst streichen, da ihnen 4 Wochen zu lang sind. NA bringt ein Tag später Malerplane in die WG von I und NI.
Nach 4 Wochen meldet sich NA um Termin für das Flusrstreichen auszumachen. NI sagt sie haben bereits selbst gestrichen. Kurz darauf kam Kautionsabrechnung von NA. Es wurden NA 200 € ihrer Kaution für Malerarbeiten abgezogen. Auf Anfragen bei NI und I bekommt NA keine Antwort. Der Vermieter sagt dieses Geld wurde abgezogen da NI und I sich einen neuen Mietvertrag ausstellen haben lassen und 200€ weniger Kaution gezahlt haben. Dies taten sie, da die Wohnung nicht ordnungsgemäß gestrichen wurde.

Fragen:
1: besteht zw. NI und NA ein mündlicher Mietvertrag? Kann NA überhaupt noch zu Renovierungsarbeiten herangezogen werden?
(2: Besteht zw. I, NI und NA ein mündlicher Vertrag der das Flurstreichen regelt? )
3: haben I und NI das Recht ihre Kaution einzubehalten? Ist es rechtens dass NA kosten ihrer Kaution abgezogen werden?

4 Kommentare zu „Nachmieter_mündlicher Vertrag”

Berthelstal Experte! 17.11.2009 19:57

Bei so vielen NI und NA habe ich aufgehört zu lesen. Sorry !

edy Experte! 17.11.2009 20:46

Hallo fraucapelli ?
oder Frank Elstner ?
oder Bodo Bach ?

lg
edy

Sina1986 18.11.2009 08:07

ich versteh nur bahnhof..

Berthelstal Experte! 18.11.2009 09:14

Auch Andere haben ein Recht auf Bahnhof.
Formulieren Sie Ihre Fragen so, das auch Andere nicht den Bahnhof benutzen müssen.
Wenn Sie schreiben "NI und I kaufen Farbe etc um Räume zu streichen", dann ist das unwesentlich für das Problem und Sie komplizieren das Ganze. Sie sollten bei Ihren Beiträgen immer sich in die Lage des Lesers versetzen. Protestieren Sie nicht, es ist I H R Problem, auf welches Sie Antworten erhoffen.

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