Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, habe bereits den anderen Beitrag zu einem ähnlichen Thema gelesen, da es in dem jedoch eher um das Verurteilen der Raucher bzw. des Rauchens geht, möchte ich eine neues Thema eröffnen.

Beginnend gleich gesagt: Ich habe nichts gegen Raucher!
Habe selber mal geraucht, bin aber zum Glück weg davon.

Mein Problem ist jedoch, dass die Mieter unter mir starke Raucher sind (ein Ehepaar mit einem gerade geborenen Kind und nem Hund) und der Geruch von kaltem, abgestandenem Rauch, so wie nassem Hund intensivst in meine Wohnung zieht! Die frisch gewaschene Wäsche nimmt diesen Geruch an, das Schlafzimmer kann man abends oft nicht ohne Duftkerze betreten, und und und....

Daß ich dem Mieter unter mir das Rauchen nicht verbieten kann leuchtet mir ein.

Ich frage mich jedoch, ob ich über den Vermieter eine Mietminderung geltend machen kann, da ich meine Wohnung meines Erachtens nach nicht uneingeschränkt nutzen kann?!?

Gibt es da ähnliche Fälle bzw Erfahrungen zu einem derartigen Thema?

Ich möchte erneut dafaur hinweisen, daß es hier nicht um die Wertung von Rauchern bzw Nichtrauchern gehen soll, sondern nur um die Sache!

Vielen Dank im vorraus...

Bendix
Stichwörter: nachbar + rauch + wohnung + meiner

14 Kommentare zu „Rauch von Nachbar in meiner Wohnung....”

Susanne Experte!

Ebenso wie Du kann der VM dem Raucher das Rauchen nicht untersagen. Rauchen und lüften sind beides vertragsgemässes Nutzen der Wohnung.
Die Beeinträchtigung müsste als Mangel zu beweisen sein, mir ist kein Fall bekannt.

bendix

Vielen Dank für die Antwort, Susanne.

Scheint also nicht so leicht zu sein, eine Lösung für das Problems zu finden.

Es ist wiederum kaum zu glauben, daß ein Nichtraucher in seiner eigenen Wohnung dem Zigarettenqualm der Nachbarn ausgeliefert ist, bzw. daß ich keine Möglichkeit habe meine Wohnung, ohne Zigarettenmief in Kauf zu nehmen, zu lüften.
Schon verrückt, daß Gesundheitsgefährdungen wie diese gesetzlich nicht geregelt sind.
Für mich ist Geruchswahrnehmung gleichzustellen mit der akkustischen Wahrnemung. Als Musiker habe ich mich in einer Mietgemeinschaft auch an Regeln bzw Ruhezeiten zu halten. Somit sollte es eine Regelung geben, die eine derartige Geruchsbelästigung untersagt bzw. die durch schliessen der Fenster vermieden werden muss.

Es kann natürlich jeder machen was er will, wenn dies jedoch auf Kosten anderer geschieht, würden mich persönlich jedoch moralische Bedenken plagen.

So...
nun habe ich meinem Unmut mal Luft gemacht <!-- s :) --><!-- s :) -->
SChonmal ein Sorry, für diesen Monolog!

Grüße

Susanne Experte!

Ich habe das gleiche Problem, unter mir wohnen auch starke Raucher und die "Quarzwolken" ziehen in mein Schlafzimmer.
Ich hoffe mal, dass sich über die Durchsetzung der EU-Verordnung bezüglich der Lokale und Gaststätten was ändert. Denn die wird von D auch mehr oder weniger boykottiert, da wird der EU bald der Geduldsfaden reissen.

bendix

Jo, das wird sicher kommen!

Nur wird das unsere privaten Probleme bezüglich Rauch aus anderen Wohnungen nicht lösen. In Gaststätten sollen sie doch ruhig rauchen.
Das stört mich eigentlich nicht. Nur den qualm in meiner Bude zu haben is echt ekelig!
Aber da seh ich schwarz... selbst wenn mein Vermieter eine Mietminderung mitmacht, bleibt der qualm und der gestank...
die nichtraucher sind mal wieder die verlierer <!-- s :( --><!-- s :( -->

Susanne Experte!

Das ist doch nur ein Politikum-wäre der Staat nicht auf die Tabaksteuer so angewiesen, hätten die Raucher nicht diese starke Lobby.
Ich finde gerade in Speiselokalen die Quarzerei unmöglich.
Am besten gefallen hat mir neulich auf dem Flughafen die "Räucherkammer". Ein Glaskasten mit Nebel.....
Aber Du hast recht, es wird nur schlimmer, wenn die Raucher nur noch in den eigenen 4 Wänden rauchen dürfen...ausserdem wird es durch eine Mietminderung auch nicht besser, wie Du schon sagst, und warum solltest DU deshalb das Verhältnis mit dem Vermieter vermiesen.

Sternenkind aktiver Benutzer

Irgendwie verstehe ich euch nicht so recht. Einerseits stört euch der Rauch, andererseits seit ihr der Meinung, "Es ist schon OK, wenn der in seiner Wohnung raucht.". Also was denn jetzt?
Wie ihr selber wißt, hält sich Zigarettenrauch nicht an Wohnungsbegrenzungen, vor allem dann nicht, wenn die Fenster der Raucherwohnung offen sind oder am Balkon oder am Fenster geraucht wird.
Ich würde es auf jeden Fall in Ordnung finden, wenn man gewissen Nachbarn das Rauchen verbieten würde. Selbst, wenn er sich in seiner eigenen Wohnung befindet, heißt das noch lange nicht, daß er dort machen kann, was er will. Wenn andere Menschen dadurch belästigt oder gesundheitlich belastet werden, sollte es doch eigentlich die Aufgabe der Hausverwaltung sein, den Betreffenden zurechtzuweisen und ein Verbot auszusprechen.
Gerade in den eigenen Wohnräumen ist ein entspechender Nichtraucherschutz mindestens genau so wichtig, wie ein Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit.

schöne Grüße
Sternenkind

bendix

Ich möchte niemanden einschränken in seiner Freiheit.
Deshalb sage ich ja, soll jeder machen was er will.
Wenn ich jedoch dadurch belästigt werde, dass jemand seine Freiheit auslebt und das sogar noch gesundheitsschädliche folgen mit sich zieht, ist mal Schluss mit der Toleranz.
In der Öffentlichkeit kann ich den Ort verlassen in dem ich mich durch Rauch belästigt fühle. Meine eigenen 4 Wände (wenn auch nur gemietet) werde ich nicht einfach kampflos verlassen, weil jemand meint seine "Freiheiten" auszuleben.

Das schlimme ist nicht wirklich "frischer" Rauch der beim Rauchen einer Zigarette entsteht. Das was von dem Nachbarn hier an Gestank ankommt, ist der Geruch von altem, abgestandenem Rauch, der noch schlimmer als in Discotheken riecht.

Wenn einer auf dem Balkon eine raucht, ist das auch nicht mein Lieblingsgeruch, für die dauer einer Zigarette halt ich das jedoch problemlos aus. Nur dieser Permanente Mief ist fast unerträglich.

silence

das diese diskussion in diesem forum so klein gehalten wird, find ich allerdings wieder erstaunlich, wahrscheinlich haben die nichtraucher angst, wiedermal, wie überall, von den raucher niedergemacht zu werden.
ich wohn auch zwischen rauchern. und ich habe asthma. und ich darf deswegen in regelmäßigen abständen den notarzt rufen! soll ich das jetzt witzig finden, dass die egoistischen raucher ihre rechte behalten müssen? was ist mit meinem recht auf gesundheit?

Susanne Experte!

Ich finde ja auch, dass persönliche Rechte dort aufhören müssen, wo die persönlichen Rechte von anderen eingeschränkt werden. Gleichzeitig wird vorsätzlich anderer Leute's Gesundheit ruiniert. Ich meine, wenn ich jmd. ein Messer in den Rücken ramme werde ich ja auch bestraft....
Es gibt andererseits soviel NR Vereine, die versuchen dagegen anzugehen. Da ist nicht nur das NR Gesetz sondern auch die Belästigung zu Hause, wie hier diskutiert. Wenn eine solche Vereinigung das nicht schafft, wie sollte es sonst gehen?

Allein wenn ich mit diesem Ansinnen einen Anwalt einschalte muss der mich zurückhalten, weil die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Tatsache ist halt, man kann dem Raucher nicht verbieten in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen.

Rano Experte!

Jetzt muss ich aber mal um Aufklärung bitten:

In meinem Haus sind Holzbalkendecken, die bekanntlich nicht 100%ig lufdicht sein können.
Zumindest im Büro quarze ich manchmal eindeutig zuviel, das Fenster steht oft 'auf kipp'.
Die Mieter über mir (NR) haben nichts zu klagen, also gehe ich davon aus, dass es sich nur um ein paar wenige Nikotonmoleküle handelt, die hier durch die Decken gehen.

In was für Häuser lebt ihr also, dass der Qualm offensichtlich ungehindert von einer in die andere Wohnung zieht?????

Ach ja
... was soll mit den alten Menschen passieren, die sich nicht mehr optimal pflegen (können) und aus deren Wohnung beissender Urin-Gestank quillt?
... was mit den Ausländern, aus deren Wohnung Wolken schlagen, die jeden Vampir erblassen lassen?
... was mit stets und ständig brüllenden Blagen?
... t.b.c.

Gruß
Ralph

dunkelroot

Ich frage mich jedoch, ob ich über den Vermieter eine Mietminderung geltend machen kann[/quote:4aee7]

Klar der Vermieter hat Schuld! Du hast ja nix gegen Raucher -auf keinen Fall! Aber sicher kürze wg dem Raucher die Miete, wieso lässt auch Dein VM einen Raucher in die Whg ziehen. Also da Du nichts gegen Raucher hast, liegt die Schuld[/b:4aee7] ganz klar beim Vermieter[/b:4aee7]! Kürze diesem VM kräftig die mtl. Miete!!!

Und hoffentlich bekommst Du bald für Dein Denken &amp; Handeln die VM Quittung, nennt sich dann Kündigung! <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

dROOT[/b:4aee7]

Matze_FL

Hallo!

Ich habe ein ganz ähnliches Problem, allerdings ist es nicht nur der Qualm, des älteren Ehepaares, das unter mir wohnt, der in meine Wohnung zieht, sondern auch ein Mief, als wäre die Wohnung seit 30 Jahren nicht renoviert worden. Der Gestank ist wirklich ekelerregend. Damit aber noch nicht genug: Der Essensgeruch zieht auch mit hoch und als alleinlebender Single kocht man selten und ist froh, wenn die Wohnung nicht nach Mampf stinkt und dann das.
Mit anderen Worten meine Wohnung stinkt nach knapp 60-jährigem Hausmannskostesser und Kettenraucher.
Die beiden rauchen im übrigen wirklich viel. So sieht man beide NUR und AUSSCHLIESSLICH mit Zigarette in er Hand. Sogar der Gang zum Mülleimer geschieht mit Zigarette.
Ich meine in einem Urteil gelesen zu haben, dass dies über die &quot;normale&quot; Nutzung hinausgeht und sich der Mieter entsprechend einschränken muss.
Fakt ist, dass das Schlafen im Sommer mit offenen Fenstern für mich zur Qual wird, denn ich wache mit Kopfschmerzen auf und dem Gefühl in einer Kneipe gelegen zu haben und mit geschlossenen Fenstern ist es auch nicht besser, weil unerträglich heiss.

Ghostraider Experte!

Das Rauchen in der Wohnung ist erlaubt. Im Treppenhaus so wie den Gemeinschaftsräumen des Hauses ( Keller, Trockenräume, Waschküchen) ist das Rauchen auch erlaubt solange man nicht expliziert zum Rauchen diese Räume aufsucht.

Das einzigste was man machen kann ist das man mit den Personen spricht und diese nicht mehr unter dem Schlafzimmerfenster das Raucherzimmer einrichten.

Auch Küchengerüche müssen wohl oder übel hingenommen werden.

Gruß
Ghostraider

Werner1 Profi

Nur extreme Geruchsbelästigungen können rechtliche Konsequenzen hervorrufen. Wenn aus der Mieterwohnung dringender Gestank dazu führt, dass man den Hausflur kaum noch ohne „Gasmaske“ betreten kann, so das AG Köln 221 C 409, 91 ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt. Normalerweise dürfte es aber ausgeschlossen sein, das es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der Mitmieter durch Kochgerüche und Tabakrauch[/u:ef15e] kommt, so AG Aachen 12 C 478, 93 . Kommt es aber aufgrund der speziellen Bauweise des Gebäudes (schlechte Abdichtung) zu erheblichen Belästigungen durch Zigarettenrauch und Essensgerüche, kann der betroffene Mieter die Miete kürzen. Das LG Stuttgart WM 98, 724 sprach einem Mieter hier 20% MM zu. Hier war es allerdings eine Geruchsbelästigung eines im Hause liegenden Gewerbebetriebes. Grundsätzlich kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.