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Thesi hat diese Frage gestellt
Ich hatte eine möblierte Wohnung vermietet und dafür eine Nebenkosten-Pauschale berechnet (Strom nach Verbrauch). Wenn ich die Wohnung nun neu vermiete, und es ist abzusehen, daß der neue Mieter z.B. nur 3 Monate während der Sommerzeit die Wohnung mietet, kann ich dann trotzdem den Anteil an Heizkosten berechnen, der durchschnittlich pro Monat innerhalb eines Jahres anfallen würde? Ich möchte niemanden abzocken, und es ist nur eine "Wenn"-Frage für den Fall des Falles, aber ich denke, das ist doch rechtens?

4 Kommentare zu „Heizkosten-Pauschale bei Vermietung nur in Sommermonaten”

Thesi 04.03.2018 16:40

Nachtrag zu obiger Frage: Die individuellen Heizkosten können nicht abgelesen werden, sondern werden nach Wohnfläche verteilt.

forsetis Experte! 05.03.2018 10:29

Eine Berechnung der Heizkosten nach Wohnfläche ist nur erlaubt, wenn diese Wohnung in einem Haus ist, das sonst nur vom Vermieter bewohnt wird (Einliegerwohnung). Trifft das zu?

Leo1 Experte! 07.03.2018 08:59

..oder ein 2-Familienhaus, indem eine Wohnung vom Eigentümer/Vermieter bewohnt wird.

Thesi 08.03.2018 19:11

Antwort an forsetis und Leo1:
Vielen Dank, ist mir beides bekannt. Bisher war unser Haus ein 2-Fam.-Haus, indem wir selbst wohnen. Durch Speicher-Ausbau wäre oder ist es jetzt ein 3-Fam.-Haus. Lt. Heizungsfirma kann aus technischen Gründen irgendein Zähler nicht eingebaut werden, der lt. HKV vorgeschrieben ist. Deshalb weiterhin Abrechnung nach Wohnfläche.

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