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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
µHallo,

kurze Umschreibung:

Es handelt sich um ein Gewerbe-Objekt in einem noch Mischgebiet, soll aber nach neuem Bebauungsplan reines Wohngebiet werden.
Die Stadt möchte den Abriss, doch es gilt ja Bestandschutz.
Jetzt kommt es:

Die Stadt möchte jedoch den weiterhin den Abriss und untersagt die weitere gewerbliche Vermietung /
Alte Mieter durfen jedoch bleiben. (hier kommen Sie aber auch schon mit krassen auflagen BRandschutz usw.)

Auch die nachträgliche Vermietung als Private Lagerplätze soll untersagt werden.

Geht das ??? Und wie kann man das Objekt sonst weiternutzen ???

Soll ja ein schönes Neubaugebiet werden und so eine Halle passt nicht ins Wohngebiet. Das hieran Existenzen hängen intressiert keinen. Einfach Schade.

Danke Euch allen.Â
Stichwörter: möchte + stadt + machen

0 Kommentare zu „Darf die Stadt machen was Sie möchte ????”

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