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Gast
Hi, der Vermieter kann eine Selbstauskunft vom Mieter verlangen. Bei den Selbstauskünften ist aber der Mieter nicht verpflichtet die Vermögenslage offenzulegen, einzig wer die eidesstattliche Versicherung ( früher Offenbarungseid) abgelegt hat, muss den Vermieter vor Vertragsabschluss davon unterrichtet. Wer es unterlässt und dann die Miete nicht zahlen kann, wird auf Antrag wegen Einmietbetruges bestraft"