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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich werde bald eine neue Wohnung beziehen.

Die Wohnungsgesellschaft, bei der ich die Wohnung angemietet habe,
hat die Wohnung komplett renoviert. (Alte Kabel- und Rohrleitungen rausgerissen und neu verlegt).

Nun sind deswegen im 3 Räumen u. a. die Decken neu verputzt worden
In einem Raum wurde die Decke nicht bearbeitet. Da klebt noch
die vorherige Rauhfasertapete.

Wie sieht das nun aus? Müssen Tapeten angebracht werden. Wenn ja,
von wem? Ich habe soeben mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Der
hat das abgelehnt. "Grundsätzlich übernehmen wir solche Arbeiten nicht!".

Das Bezog sich auch auf die alten Bodenbeläge, die eigentlich hätten
rausgerissen werden können. Zwar ist mir diese Arbeit genehmigt, aber
wie gesagt sei dafür die Wohnungsgesellschaft nicht zuständig.

Könnt Ihr mir einen Rat geben. Vielleicht mit Angabe einer Rechtsprechung,
damit ich der Gesellschaft dies unter die Nase halten kann.

Danke vielmals im Voraus.

0 Kommentare zu „Zimmerdecke und alte Bodenbeläge: Wer ist Zuständig? Mieter?”

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