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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich hab da mal ne Frage.

Muss der Vermieter mir die Rechnungen aushändigen, wenn ich mich damit nicht auskenne oder das nachvollziehen kann?

Ich glaub das nämlich nicht was der da berechnet hat, da wir so schon immer Probleme mit dem hatten.

Er will mir nen Termin zur einsicht geben, aber davon hab ich nichts, da ich mich ja damit nicht auskenne.


Weis jemand ob der das machen muss?


Danke
Stichwörter: ausgehändigt + bka + müssen + rechnungen

7 Kommentare zu „Müssen die Rechnungen der BKA ausgehändigt werden?”

fin Experte!

Nein, der Vermieter muß die Rechnungen nicht aushändigen. (Jüngste BGH-Entscheidung in der Sache in diesem Jahr)
Sie haben das Recht zur Einsichtnahme.
Fragen nach Kopien kostet nichts. Macht das der Vermieter, müssen Sie die Kopien aber bezahlen. Verpflichtet hierzu ist er allerdings auch nicht.

Micha23-2

das hab ich den ja gefragt aber der will nicht, die kopien machen.

Und beim mieterbund hatte man mir mal gesagt , dass wenn ich die rechnungen nicht prüfen kann, und das kann ich ja nicht wenn ich mich nicht auskenne, dann brauch ich die auch nicht zu zahlen.


stimmt das.

Also auf jedenfall bekomm ich keine Kopien <!-- s :x --><!-- s :x -->

Endu Profi

Ich würd ihm vorschlagen die Kopien selbst auf eigene Rechnung zu machen, damit du die Abrechnung kontrollieren lassen kannst. Wenn er auch das ablehnt dann würde ich ihm sagen, dass ich Rechnungen die für mich nicht prüfbar sind generell nicht bezahle! Bei so einem Verhalten würde ich ihm dann auch unterstellen dass er was verdecken will.

Ist aber meine persönliche Meinung.

Micha23-2

Ja aber wenn er es dann immer noch ne rausrückt?

Was dann?

fin Experte!

Sie haben Einsichtnahmerecht in die Gesamtabrechnungen. Wenn Sie davon keinen Gebrauch machen befreit Sie das nicht von der Zahlung.
Einfach sagen "ich versteh das dann nicht" geht nicht.
Sie können Ihre Abrechnung mitnehmen, die Gesamtbeträge vergleichen und Ihren Anteil ungefähr errechnen.
Wie der Vermieter abrechnet muß aber schon in Ihrer Abrechnung stehen, die Sie zugesandt bekommen haben und teilweise auch im Mietvertrag.

Micha23-2

Zu der einsicht geh ich schon , aber es wird mir nichts bringen, da ich das ja nicht versteh. <!-- s:? --><!-- s:? -->

Susanne Experte!

Man muss auch nicht selbst alles Wissen und Können, manchmal reicht es schon, wenn man einen kennt, der was weiss, daher schlage ich mal verschiedene Möglichkeiten vor:

1. die Abrechnung vom Mieterbund kontrollieren lassen
2. bei der Einsichtnahme der Rechnungen einen schlauen Freund/Freundin mitnehmen, der/die Ahnung hat.
3. mit einer Rechtschutzversicherung oder dem nötigen Kleingeld die Abrechnung an eine Fachanwalt geben, der sich um Kontrolle und Einsichtnahme kümmern kann

Es nützt nämlich gar nichts, wenn der Mieter sein Recht auf Einsichtnahme gegenüber dem Vermieter durchsetzen kann und dann mit den Rechnungen nichts anzufangen weiss...

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