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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich brauche mal einen Rat von Euch!
Mein Mann und ich sind im August 2005 als Mieter in ein neues Haus eingezogen und haben einen unbefristeten Mietvertrag. Nun haben uns unsere Vermieter im Februar eröffnet, dass sie die Mietsache verkaufen wollen.
Es waren auch schon Interessenten hier um sich das Haus anzugucken.
Wir haben unseren Vermietern unterschreiben müssen, dass wir nach Verkauf des Hauses innerhalb einer 3-Monatsfrist ausziehen.
So lange möchten wir nicht warten. Wir haben uns schon nach etwas neuem Umgeschaut und könnten ein Haus zum 01.06.2006 beziehen.
Meine Frage nun: gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten auch in diesem Fall oder ist der Verkauf des Hauses ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Brauche schnell eine Antwort, da ich den neuen Vermietern zu- oder absagen muß.
Danke schon im voraus

liebe Grüße

Samira
Stichwörter: mietsache + verkauf + kündigung

0 Kommentare zu „Kündigung bei Verkauf der Mietsache”

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