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iguide hat diese Frage gestellt
Hi,

ich bin vor kurzem (1. Okt) in eine 1-Zimmer Wohnung gezogen. Ich bezahle, da es ein Studentenwohnheim ist Warmmiete. Das Wohnheim ist aber nicht vom Studentenwerk, sondern von Privatinvestoren getragen.

Heute flatterte mir nun eine saftige Mieterhöhung ins Haus. Von 360 auf 400€. Begründung hierfür waren nur Preissteigerungen bei Heizung und Strom. Ich habe mir mal den Mietspiegel geschnappt und bin auf eine Kaltmiete von theoretisch 220€ gekommen was 140€ Neben und Betriebskosten macht. Die Steigerung um 40€ würde nun eine Steigerung von 30% der Nebenkosten bedeuten. Die Durchschnittliche Preissteigerung der Energiekosten war in unserem Ort aber nur ca. 8%. Deswegen erscheint mir das doch etwas extrem. Was meint Ihr? Eigentlich wollte ich nach nur 14Tagen nicht direkt dem Vermieter auf die Füße treten. Vorallem nicht ohne Chance. Kann ich eine Nebenkostenabrechnung fordern wenn die einzelnen Apartments hier (30 stück) alle nicht über einen seperaten / wasserzähler verfügen?

Vielen Dank schonmal und Gruß

1 Kommentar zu „Mieterhöhung kurz nach Einzug”

Bladder Experte! 14.10.2011 08:56

In Wohnheimen gibt es keinen besonderen Schutz vor Mieterhöhungen. Lediglich eine Mieterhöhung die in den Bereich von Mietwucher (über 20%) fallen würde, liegt hier nicht vor, wäre unwirksam.
Die Erhöhung von Nebenkosten ist nicht als Mieterhöhung anzusehen, sie wird über den Verbrauch bestimmt. Man könnte den Vermieter aber auffordern, einen Nachweis über eine Nebenkostenerhöhung vorzulegen.

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