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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe einen Mietvertrag mit Mietbeginn 27.05.06 unterschrieben. Trotz fristgerechter Kündigung halten sich die Vormieter weiterhin und unberechtigt in der Wohnung auf. Da nach unserer Einschätzung der Sachlage davon auszugehen ist, dass die Vormieter auch nach dem Ablauf der Frist eines Räumungsvergleiches am 25.04.06 noch in der Wohnung sind, läuft uns die Zeit davon. Unsere alte Wohnung ist zum 31.05.06 gekündigt. Da uns der Vermieter den Einzug heute also nicht definitiv zusichern kann, schauen wir uns nach Alternativen um. Dies könnte zum Ergebnis haben, dass wir zwei Mietverträge abschließen müssten. Der Vermieter der ersten Wohnung hat uns zugesichert, erst nach dem 25.04., also dem Auszugstermin der Vormieter, einer Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
Im günstigsten Fall würde ich in die zweite Wohnung garnicht einziehen und fristgerecht kündigen, sollte der Vermieter nicht mit einer Aufhebung einverstanden sein. Doch bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Ab wann kann man den Vermieter der ersten Wohnung wegen Nichterfüllung in Anspruch nehmen?
Was könnte man in diesem Fall tun? Mittlerweile ist die psychische und physische Belastung durch diese Situation doch sehr stark.
Vielleicht hat jemand einen Tipp, sage schon einmal Dankeschön!
Sulley
Stichwörter: mietverträge + zwei

0 Kommentare zu „zwei Mietverträge”

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