Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Dobby2508 hat diese Frage gestellt
Im Oktober letzten Jahres habe ich meinen Vermieter über einen Schimmelfleck im Kinderzimmer informiert. Im November 2010 hat er sich die Sache angesehen. Danach geschieht nichts mehr. Als sich dann der Schimmel im ganzen Raum ausbreitet, habe ich ihn noch einmal angemahnt. Es geschieht wieder nichts. Ich habe jetzt seit August 20 % der Miete einbehalten. Mein Vermieter meint, dass ich das nicht dürfte, da meine Rechte verjährt wären und er mit dem Einbehalten der Miete nicht mehr rechnen musste. Hat er Recht?

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen Schimmel”

Berthelstal Experte! 22.09.2011 20:20

Wenn der Schimmel nun nach 1 Jahr immer noch da ist, können Sie solange Minderung vornehmen bis der Zustand beseitigt ist. Da "verjährt"nichts.

Rein persönlich wundert mich nur das Sie nach einem Jahr mit dem Schimmel doch ganz gut zurecht kommen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.