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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
kurze Frage;bin Eigentümer einer nicht selbstgenutzten Immobilie habe sie aber definitiv unentgeltlich meinem Bruder zur Nutzung überlassen habe ich anspruch auf Lastenaussgleich/Wohngeld dafür ?lebe selbst in einer unentgeltlich überlassenen 3 Raumwohnung mit 4 personen aber wiederum in einem anderen Bundesland
Stichwörter: wohngeldlastenzuschuß

1 Kommentar zu „Wohngeld/lastenzuschuß”

taege

Du kannst nur Wohngeld beantragen für eine Wohnung, in der Du wohnst!
Dein Bruder könnte Wohngeld für sich beantragen, wenn er Miete zahlen würde und ...
Ist Deine 3 Raumwohnung Dir von Deinem Bruder unentgeltlich überlassen worden?
Wenn Ja, solltet Ihr beide Miete erheben. Es kann sich ja zu 0 EUR aufrechnen. Dann könntet Ihr beide Wohngeld beantragen!
Die Bundesland-Überschreitung ist egal.

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