Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Verjährung Miete
Werbung
Verjährung Miete
Gast
hat diese Frage gestellt
Der Anspruch auf Zahlung der Miete verjährt in drei Jahren. Vgl. §
195 BGB
.
Stichwörter:
verjährung
+
miete
Frage melden
0 Kommentare zu
„Verjährung Miete”
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Mietüberhöhung Überschreitung ortsüblichen Miete Rückzahlun
1-1.5 R Wohnung in Dresden zur Miete.
Verjährung und Verwirkung
Falsche Miete
Küche gegen Miete?
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
Derzeit keine Eintreibung der Spekulations...
Alter Kühlschrank in Küche
Vermieter Problem
Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungsmäßig
Heizungsablesung nach Auszug
Hilfe! Versucht Vermieter sich an Nebenkos...
Mieterhöhung Kaltmieten
Spülmaschiene defekt.....wer zahlt
recht auf Kopien?
Zulässige Vermietung an Suchtkranke und Be...