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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben bis zum 31.08.2004 in einer 63 m²-Wohnung gewohnt, die zu einer grossen Wohnlage (mehr als 200 Einheiten) gehört.
Im Dezember 2005 haben wir gerade noch fristgerecht die Nebenkostenabrechung für diese Wohnung erhalten (ich war sehr überrascht, da ich in den 3 Jahren, die ich die Wohnung bewohnt habe, nie eine Abrechnung erhalten habe).
Die Abrechnung wird für 5 Häuser zusammen geführt, da nur in einem der Häuser eine Heizung ist und diese Anlage alle 5 Häuser mit Wärme und Warmwasser versorgt.
Die Nachzahlung soll nach dieser Abrechung € 759,00 für die 8 Monate, die wir in der Wohnung gewohnt haben, betragen (bei einer Vorauszahlung von € 1.063,52). Das erschien mir sehr viel und so habe ich mir die einzelnen Posten genauer angesehen und bin auf die folgenden Unstimmigkeiten gestoßen:

1. Die Kosten für die Müllabfuhr werden mit € 19.922,40 angegeben. Das macht einen Anteil für uns von € 209,43. Laut Angabe der Stadt Wuppertal betrug der Abrechungssatz für das Jahr 2004 aber nur € 79,61 Pro Person und Jahr. Ich komme da auf einen Betrag von € 119,34 für zwei Personen und 8 Monate (ich hab sogar angesetzt, dass im Juli unser Sohn geboren wurde und wir somit zwei Monate zu dritt waren).
2. Der Allgemeinstrom wird mit € 8.127,51 angesetzt. Das sind für uns € 85,44. Ich habe mir, weil mir das sehr hoch vorkommt, die Rechnungen für die Stromzähler von unserem Stromanbieter besorgt und komme nach eigener Rechnung nur auf € 2.382,01 (also €25,04 für uns).
3. Der Grundkostenanteil für Heizung und Warmwassers wird nur durch die beheizbaren Anteile aller Wohnungen geteilt aber dann anschließend mit der kompletten Wohnungsfläche multipliziert. Wenn das bei allen Wohnungen so passiert sein sollte, dann sind € 7.964,52 für die Heizkosten bzw. € 3.088,51 für die Warmwasserkosen durch 3.379,95 m² geteilt und dann mit einem Faktor von 4.071,44 m² multipliziert worden. Das heißt, der Vermieter hat Grundkosten von € 11.053,03 gehabt und stellt insgesamt € 13.314,32 in Rechnung.
4. Es werden Hausmeisterkosten von € 21.655,25 in Rechnung gestellt (nur für die 44 Wohneinheiten unseres Blocks). Das entspricht etwa einer halben Hausmeisterstelle. Gartenpflege und Schneeräumen werden noch zusätzlich in Rechnung gestellt. Also was hat der Mann da 4 Stunden am Tag getrieben???
5. Die Garten- / und Spielplatzpflege wird mit € 18.496,72 (unser Anteil € 194,44) angegeben. Das erscheint mir ebenfalls sehr hoch. Ich weiß aber, dass zu dieser Zeit einige Wege neu gepflastert wurden. Darf der Vermieter diese Kosten an die Mieter weitergeben?
6. Das Schneeräumen wird mit € 5.348,53 beziffert. Ich weiß nicht mehr, wie hart der Winter in dem Jahr war, aber für den Betrag kann man schon ganz schön viel Schnee wegmachen, oder?

All diese Punkte und noch einige kleinere Unstimmigkeiten habe ich der Wohnungsverwaltung mitgeteilt und um Klärung gebeten. In einem weiteren Brief wurde mir ein einzelner Punkt erläutert und ein Fehler zu meinen Ungunsten von € 2,64 eingestanden. Auf die anderen Punkte wurde nicht eingegangen.
Ich habe dann nachgehakt und die folgende Antwort bekommen:

„Wir sollten die von Ihnen gestellten Fragen eruieren sobald uns die Belege, die der Hausgeldabrechnung und somit der Betriebskostenabrechnung der Mieter zugrunde liegen, vorliegen.
Wir können dann – wie bereits von Ihnen vorgeschlagen – einen gemeinsamen Termin vereinbaren und dann alle offenen Fragen vollumfänglich klären.“

Über diesen Brief habe ich mich ziemlich geärgert, denn der Verwalter gibt hier ja quasi zu, dass er gar keine Abrechnung erstellen konnte, da er über die Belege gar nicht verfügt. Mir wurde also fristgerecht eine falsche Abrechnung zugesendet und nun versucht man, nach und nach die Punkte zu klären (oder hofft darauf, dass die Mieter den viel zu hohen Betrag einfach zahlen).

Ich habe daraufhin der Verwaltung eine Frist gesetzt, mir bis zum 31.03.2006 eine korrekte Abrechnung zuzusenden. Ich habe mich in meinem Schreiben darauf berufen, dass die Abrechnung bis zum 31.12.2005 hätte erfolgen müssen und ich der Verwaltung auf diese Weise sogar 3 Monate „entgegenkomme“. Ich habe der Verwaltung mitgeteilt, dass ich keinerlei Zahlungen vornehmen werde, wenn ich bis zu diesem Termin keine Abrechnung bekomme.
Bisher habe ich keine Antwort bekommen (mal abgesehen von einer ersten Mahnung für den ursprünglichen Betrage, gegen die ich natürlich auch Widerspruch eingelegt habe).

Hat jemand Tipps, wie ich jetzt am Besten weiter verfahre? Ist meine Frist rechtens oder darf die Verwaltung meine Fragen beantworten, wann es Ihr in den Kram passt?

Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, die den Mietrechtschutz abdeckt, sonst wäre ich mit der Sache längst zum Anwalt gegangen. Ich habe nur Angst, dass ich dann die € 759,00 an den Anwalt anstelle der Wohnungsverwaltung bezahle.

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung 2004 - unendliche Geschichte?”

Rano Experte!



„Wir sollten die von Ihnen gestellten Fragen eruieren sobald uns die Belege, die der Hausgeld[/b:5763d]abrechnung und somit der Betriebskostenabrechnung der Mieter zugrunde liegen, vorliegen.
Wir können dann – wie bereits von Ihnen vorgeschlagen – einen gemeinsamen Termin vereinbaren und dann alle offenen Fragen vollumfänglich klären.“
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Hallo!

Mir fiel spontan der Begriff "Hausgeld" auf. Dieser Begriff kommt nur bei Eigentumswohnungen zum tragen! Ist Eure Anlage ein Mix aus Eigentumswohnungen und Mietverhältnissen?

Ansonsten hast Du Dir viel Mühe gemacht und jeder angeführte Punkt ist plausibel. Mit der Frist für eine korrigierte Abrechnung hast Du einen richtigen Schritt gamacht!
Der 31.3. ist ja bald. Lass mal hören, wie sich die HV verhalten hat!

Gruß
Ralph

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