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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo miteinander...

mein Vermieter hat mir nach meinem Auszug eine Mietnebenkostenabrechnung zugeschickt, von der ich definitiv weiß das sie
ungerechtfertigt ist.
Also habe ich meinen Einspruch geltent gemacht und habe vom Vermieter die Belege angefordert.
Nach jetzt fast 2 Monaten Funkstille erhielt ich heute eine Nachricht vom Rechtsanwalt meines Vermieters, in welcher er sich auf den neuen Beschluss des BGH beruft, wonach der Vermieter keine Belege mehr verschicken muss, und somit meine Forderung abgewiesen wird.

Soweit ich mich aber schlau gelesen habe heisst es in diesem Urteil, dass die Belege aber dennoch zugeschickt werden müssen wenn der Mieter für die Einsichtname einen unzumutbaren Weg in Kauf nehmen muss. (Im Fall des BGH-Urteils vom 08.03. wohnten beide in Berlin)

In meinem Falle aber müsste ich aber 160km weit fahren, um die Belege einsehen zu können, was für mich immerhin 2 Stunden fahrt währen... gilt das noch als zumutbar?

Des Weiteren verlangt mein Vermieter das ich noch den Strom zu bezahlen habe der seit meinem Auszug aufgelaufen sei...
Obwohl ich meinen Stromlieferungsvertrag kurz nach meinem Auszug kündigte, will der Vermieter noch knapp 100.- € an Stromkosten erstattet haben.
100.-€ dafür das ich nie mehr in der Wohnug war ist viel.
Daher meine Fragen:
Bin ich tatsächlich Verpflichtet eine leerstehende Wohnung mit Strom zu versorgen so lange der Mietvertrag noch läuft?
Darf der Vermieter mir darüber hinaus noch den Strom der Wohnung in Rechnung stellen bis der neue Mieter die Wohnung bezogen hat?

Für Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar, da ich innerhalb von 7 Tagen bezahlen soll...
Stichwörter: zumutbar + belege + verschickt + weg + welcher

12 Kommentare zu „Belege werden nicht verschickt... welcher Weg ist zumutbar?”

Rano Experte!

Hallo MUK

Du hast das Urteil richtig gedeutet.
a) Die Zusendung von Kopien (was -unter Kostenerstattung- eine Zeit lang Standard war) ist leider gekippt worden.
Richtig hast Du aber auch gelesen, dass
b) weiterhin das Recht auf EINSICHTNAHME besteht
und
c) Die Kopienlösung bei unzumutbaren Wegen und Entfernungen weiterhin in Betracht kommt.

Da ich den Verdacht hege, daß sich der Berufsstand mit solchen Urteilen eine Daseinberechtigung sichern will, erfolgte auch hier in c) die Wahl eines sehr 'auslegbaren' Begriffs.

Es wird also im Zweifel auf die Laune eines AG-Richters ankommen, ob er 160km/2h (resp. 320km/4h) für zumutbar empfindet.
Ich täte es nicht, aber das ist leider absolut nicht messgeblich.


Zu den Stromkosten:

Hier besteht zunächst überhaupt keine Zahlpflicht, da es keine Vereinbarung gibt (oder!?), dass Stromkosten mit oder über den VM abgerechnet werden.
Diese gibt es doch lediglich zwischen dem EVU und Dir.

Abders würde es aussehen, wenn Du den Verbrauch noch verursacht hättest. Mal ein krasses Beispiel: Du hast einen Ölradiator in der Wohnung zurückgelassen, der noch lustig Strom fraß. In diesem Fall würde natürlich eine Schadensersatzpflicht bestehen. Nur von wem ist hier die Frage (EVU oder VM) <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Vielleicht gibst Du hier mal die Begründung für diese 100 Euro wieder.


Gruß
Ralph


PS: Ich habe übrigens gerade selbst eine Klage gegen einen ehemaligen Vermieter -zunächst- auf Einsichtnahme laufen und hoffe dass die Entfernung Düsseldorf (Ort der gemieteten Wohnung) und Rottach-Egern (Tegernsee / Wohnort des VM) hinreichend für die Kopienlösung ist.

MUK

Hallo Rano,

danke für die schnelle Antwort.

Habe mich eben nochmal schlau gemacht... da mein Auto leider die besten Jahre hinter sich hat, müsste ich mich bei so einer Wegstrecke gar für Bus und Bahn entscheiden... hier läge die benötigte Zeit um zu meiner Vermieterin zu kommen gar zwischen 3 und 5 Stunden.
Zumal ich frisch gebackener Vater bin (Was der Grund für meine verfrühten Auszug war) hoffe ich das könnte in eine eventuelle Unzumutbarkeit miteinfließen.

Um auf die Sache mit dem Strom zu kommen zitiere ich das Anwaltsschreiben:
"Weiterhin muss unsere Mandantin feststellen, daß Sie sich bereits zum 16.09.2005 bei der Energie AG als Strombezieher abgemeldet hatten, obwohl das Mietverhältnis noch bis zum 30.11.2005 angedauert hat. (Anm. Das stimmt nicht, Wohnungsübergabe war bereits Ende Oktober)
Zudem hatten Sie der Energie AG einen falschen Zählerstand mitgeteilt (Anm. Dazu gleich mehr)

Der Zählerstand betrug bei Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich, wie von dem Zeugen zur Verfügung stehenden Herrn X ermittelt 26537 kWh und nicht etwa , wie von Ihnen gemeldet 26126 kWh. Insofern hat die Energie AG mit Schreiben vom 13.02.2006 unserer Mandantin weitere Kosten in Höhe von €99,71 in Rechnung gestellt. Eine Kopie dieses Schreibens der Energie AG fügen wir Ihnen bei.

Von Ihnen zu begleichen sind also entsprechend des tatsächlichen Zählerstandes noch 447 kWh... usw."

Sooo, anmerkend zu dem Zählerstand ist folgendes zu sagen:
Hier habe ich keineswegs einen falschen Zählerstand genannt... auf der selbst beigefügten und besagten Rechnung des Energielieferers steht sogar

30.09. - Ablesegrund 14 (was immer das heissen mag, aber das kläre ich noch) - Zählerstand 26.178,4

Das ist nahezu dem was ich dem Energielieferer am 16.09. durchgab... diese kleine Differenz, und den zusätzlich danach augeflaufenen Strom kann ich mir nicht erklären.

Rano Experte!



Sooo, anmerkend zu dem Zählerstand ist folgendes zu sagen:
Hier habe ich keineswegs einen falschen Zählerstand genannt... auf der selbst beigefügten und besagten Rechnung des Energielieferers steht sogar

30.09. - Ablesegrund 14 (was immer das heissen mag, aber das kläre ich noch) - Zählerstand 26.178,4

Das ist nahezu dem was ich dem Energielieferer am 16.09. durchgab... diese kleine Differenz, und den zusätzlich danach augeflaufenen Strom kann ich mir nicht erklären.[/quote:662dc]

Verstehe ich das richtig? Am 16.9. hast Du den selbst abgelesenen Zählerstand telefonisch ans EVU weitergegeben und dieses hat selbst noch eine Ablesung am 30.9. vorgenommen? Damit war der Versorgungsvertrag dann erloschen?
Die Ablesung durch das EVU hätte Beweiskraft.

Unter der Voraussetzung, daß ein von Dir verursachter Energieverbauch in der Wohnung von Schlüsselübergabe bis zum Ende der Mietzeit 100%ig ausgeschlossen ist, hast Du mit diesen Kosten nichts zu schaffen.
Einschränkung könnte sein, dass Dich der Mietvertrag bindet, während der Mietdauer die Zähler zu halten. Dann könnte der VM Dir daraus noch die Zählergrundgebühr berechnen, aber keinesfalls einen Verbrauch.
Dieser könnte dann entweder durch Renovierungsarbeiten durch den VM oder den Nachmieter enstanden sein.
Vielleicht stimmt aber auch in dem Haus die Verdrahtung nicht und Du hast schon langfristig die Kosten für einen benachbarten Verbraucher (=Nachbar) mitbezahlt?!
(vgl. <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,39989.html#39989">http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,39989.html#39989 <!-- m --> ;)


Wenn ich die Daten richtig zusammengesucht habe, ergibt sich
der Verbrauch vom 16.9 - 30.9: ca 50 kWh, (26178 - 26126)
der Verbauch vom 30.9. - 31.10: ca 360 kWh (26537 - 2617 8)

Das ist nicht wenig!!!!
==&gt; Verbaucher feststellen!

Gruß
Ralph

MUK


Vielleicht stimmt aber auch in dem Haus die Verdrahtung nicht und Du hast schon langfristig die Kosten für einen benachbarten Verbraucher (=Nachbar) mitbezahlt?!
(vgl. <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,39989.html#39989">http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,39989.html#39989 <!-- m --> ;)

...schnipp...

==&gt; Verbaucher feststellen!

[/quote:adc0c]

Hallo Ralph... vielen Dank für deinen fachmännischen Rat <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Das mit der falschen Verdrahtung könnte nämlich sogar durchaus sein...

diesen Verdacht hegten wir ohnehin, weil unser Stromverbrauch immens hoch war. Haben uns vom Stromversorger aufgrund dieses Verdachtes sogar Zähleinheiten besorgt die man an die Steckdosen zwischensteckt.
Und in der Tat war der von uns errechnete Verbrauch geringer als der Zähler hergab.
Der Vermieter gab uns den Tip die Sicherungen rauszudrehen, und zu kontrollieren ob sich der Zähler noch bewegt, doch dem war nicht so... also war für den VM die Sache klar.
Ein längerfristiges herausdrehen war aber aufgrund unseres Aquariums nicht möglich, und da wir auch 2 Monate später die Wohnung verließen haben wir uns nicht weiter drum gekümmert... das könnte mir nun eventuell zum Verhängnis werden *seufz*

Unter der Voraussetzung, daß ein von Dir verursachter Energieverbauch in der Wohnung von Schlüsselübergabe bis zum Ende der Mietzeit 100%ig ausgeschlossen ist, hast Du mit diesen Kosten nichts zu schaffen.
[/quote:adc0c]

Tja, dazu ist zu sagen, das zwischen meinem Auszug (und der Stromversorgungskündigung) und der Schlüsselübergabe noch 1 1/2 Monate lagen.
Somit würde man mir aber unterstellen ca. 100km zu fahren, um in einer leeren Wohnung Strom zu verbrauchen, um dann wieder 100km heimzufahren... <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Ich werde der Sache mal auf den Grund gehen, und versuchen den neuen Mieter der Wohnung zu kontaktieren... wenn Dieser auch glaubt das seine Stromrechnung zu hoch ist, habe ich da eventuell noch eine Chance.

MUK

So, habe eben mit meinem Energieversorger telefoniert.
Dieser bestätigte mir das nach meiner Abmeldung der Stromlieferungsvertrag AUTOMATISCH auf meinen VM umgemeldet wurde.
Eine eigene Ablesung erfolgte von Seiten des Energielieferers nicht mehr bis 31.12. (Ablesung 14 bedeutet errechneter Wert)

So, sehe ich das Richtig das der Zähler nach meiner Abmeldung am 16.09. automatisch auf meinen VM umgeschrieben wurde, und erst am 31.12. wirklich abgelesen wurde? Darf soetwas wirklich zu meinen Ungunsten passieren?
Natürlich behauptet nun der VM natürlich das der Zählerstand am 17.09. schon den Wert vom 31.12. hatte... nennt dafür sogar einen Zeugen (Den Hausmeister) was aber wirklich nicht sein kann... ich habe sogar noch den Zettel auf den ich mir den Zählerstand notierte damals vor der Abmeldung, die noch am gleichen Tag erfolgte.
Da stimmt doch was nicht... leider steht der Zählerstand nicht im Übernahmeprotokoll, weil ich keines bekommen habe <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Daher frage ich nochmal ganz blöd:
Der VM wurde doch wahrscheinlich vom Energieversorger über die Ummeldung auf seinen Namen informiert... und darin stand auch der von mir angegebene Zählerstand, nachdem nun zu seinen Kosten abgerechnet wird. Dagegen hat er offensichtlich keinen Wiederspruch eingelegt (was er wohl hätte gleich tun müssen wenn ich dem Versorger ja angeblich einen falschen Stand genannt habe)
Erst jetzt fällt dem VM auf das der Stand angeblich nicht stimmt, 2 Monate nachdem der Mietvertrag beendet war... kann ich dafür tatsächlich noch belangt werden?

Susanne Experte!

Wollte nochwas zum neuen BGH-Urteil anmerken:

Man sollte darauf hinweisen, dass es sich im genannten Urteil um 300 Kopien gehandelt hat. Da wundert es doch eigentlich gar nicht mehr.
Ich persönlich würde dies dem Anwalt schriftlich mitteilen, und weiterhin darauf hinweisen, dass es vielleicht interessant wäre zu wissen, wie ein Berliner AG Richter hier urteilen würde, wenn Du insgesamt 320 km für X Kopien (wie viele wären es bei Dir?) zurücklegen musst.

MUK

Wollte nochwas zum neuen BGH-Urteil anmerken:

Man sollte darauf hinweisen, dass es sich im genannten Urteil um 300 Kopien gehandelt hat. Da wundert es doch eigentlich gar nicht mehr.
Ich persönlich würde dies dem Anwalt schriftlich mitteilen, und weiterhin darauf hinweisen, dass es vielleicht interessant wäre zu wissen, wie ein Berliner AG Richter hier urteilen würde, wenn Du insgesamt 320 km für X Kopien (wie viele wären es bei Dir?) zurücklegen musst.[/quote:466f7]

Tja, keine Ahnung, das weiss ich ja leider nicht... ich bekomme darüber ja leider keine Info von meinem Vermieter.
Ich hoffe allerdings das es weniger als 200 sind, da ich ansonsten wirklich günstiger komme wenn ich mit dem Zug oder mit dem Auto dorthin fahre.
Wie ist das eigentlich? Wenn ich dem Vermieter beweisen kann das seine Abrechnung falsch ist... kann man die Kosten für die Beleg wieder vom VM zurückerstatten lassen?

Susanne Experte!

Um das mal klarzustellen, eine einzige NK-Abrechnung beinhaltet keine 300 Kopien, sondern wesentlich weniger!!!

Was beanstandest Du an der Abrechnung. Ist sie formell falsch oder beanstandest Du einzelne Positionen?
Ganz einfach: ohne Kopien der Belege (eine Anfahrt ist m.E. unzumutbar) kannst Du die Abrechnung nicht überprüfen, daher erfolgt keine Nachzahlung! (ich meine das BGH-Urteil geht hier einzig und allein von der enormen Menge der Kopien aus und ist daher nicht anführbar)
Also nochmal: Brief an den Anwalt, 1. das BGH-Urteil ist hier nicht anzuführen, da es sich bei Dir nicht um so eine enorme Menge an Kopien handelt 2. Du ja bereit bist, die Kopierkosten zu begleiche3. eine Anfahrt von 160 und 320 km insgesamt nicht zuzumuten ist 4. durch das Verhalten des VM eine Prüfung der Abrechnung nicht möglich und eine Nachzahlung daher nicht zu leisten ist.
ggf. ist da der Aufwand der Anfahrt höher als die geforderte Nachzahlung?

MUK

Hallo Susanne,

Ich kann an der MNK-Abrechnung schon 2 Positionen beanstanden, ohne die dafür erforderlichen Belege überhaupt gesehen zu haben.

Zum Einen führt der VM die Treppenhaus- und Hofreinigung mit ca. 420,00€ im Monat an... leider hat der VM wohl vergessen das er mich selbst für diese Aufgaben einstellte, und ich somit ganz genau weiß wie hoch die tatsächlichen Kosten für diese Position waren.
Meine monatlichen Forderungen an den VM für Treppenhaus- und Hofreinigung betrugen monatlich nicht mehr wie 200,00 - 250,00
Da der VM es nicht einmal geschafft hat mich für diese Arbeit offiziell anzumelden (trotz Arbeitsvertrag) kommen nicht einmal Lohnnebenkosten hinzu. Abgesehen davon stehen bis heute sogar noch Forderungen meinerseits für die von mir geleisteten Reinigungen aus, von einer Rückerstattung des von mir eingekauften Materials ganz zu schweigen... aber das nur am Rande.
Summa sumarum schätze ich diese Position in der MNK-Abrechnung als vielleicht gerade mal halb so hoch ein, wie vom VM angegeben.

Zum Anderen hat der VM die Position "Hauswart" mit nochmal ca. 450,00€ im Monat angegeben... doch einen Hauswart gab es, ausser vielleicht mir, (Da ich einzig und allein auch für kleinere Reperaturen zuständig war, und mich auch um Anlieferungen (wie Öl etc.) gekümmert habe) nicht... ausserdem kümmert sich ein Hauswart auch um die Treppen und Hofreinigung, aber das wurde ja wie erwähnt schon extra vom VM aufgeführt.

Es gibt noch mehrere kleinere Position über die ich mich sehr wundere, wo ich gerne einen Beleg drüber hätte wie diese Positionen zu erklären sein sollen.
Doch alleine schon für die 9 Monate, die ich dort wohnte, eine Nachzahlung von über 780,00€ zu verlangen ist dreist, und grenzt meiner Meinung nach schon fast an Betrug.

Rano Experte!

Dieser bestätigte mir das nach meiner Abmeldung der Stromlieferungsvertrag AUTOMATISCH auf meinen VM umgemeldet wurde.
Eine eigene Ablesung erfolgte von Seiten des Energielieferers nicht mehr bis 31.12.[/quote:e96f6]

Na, da haben wir ja schonmal eine Klarheit: Vertragsrechtlich war der VM Energiebezieher. <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->
Also würde ich mich in dieser Frage zunächst entspannt zurücklehnen.
Zumal Du auch mit den anderen Vermutungen recht hast. Wenn er den mitgeteilten Anfangszählerstand erst am 30.11. überprüft hat, ist das sein Problem. In späterer mail hast Du hier den 30.12. genannt: Stifte hier keine Verwirrung! <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Der Zählerstand betrug bei Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich, wie von dem Zeugen zur Verfügung stehenden Herrn X ermittelt 26537 kWh[/quote:e96f6]

Muss Dein VM halt Anzeige gegen Unbekannt wegen Elektronenklau stellen. Wie schon gesagt, bzgl. der Zählergrundgebühr könnte er Dich -je nach Mietvertragsinhalt- in die Pflicht nehmen. Und auch sonst solltest Du -sicherheitshalber- schonmal nach 'Beweisen' für Deine Unschuld Ausschau halten.



Der Vermieter gab uns den Tip die Sicherungen rauszudrehen, und zu kontrollieren ob sich der Zähler noch bewegt, doch dem war nicht so... also war für den VM die Sache klar.
Ein längerfristiges herausdrehen war aber aufgrund unseres Aquariums nicht möglich, und da wir auch 2 Monate später die Wohnung verließen haben wir uns nicht weiter drum gekümmert... das könnte mir nun eventuell zum Verhängnis werden *seufz*[/quote:e96f6]

Futtert Dein VM gelegentlich Hafer?!?!
Es ist ja nur logisch, daß sich beim Herausdrehen der Sicherungen der Zähler nicht mehr bewegt. Insbesondere bei den Hauptsicherungen.
Weißt Du vielleicht, ob die Wohnungsaufteilung auf der Etage einmal anders war? Vielleicht sind ja Mauern versetzt, aber die Zählerzuordnung nicht geändert worden?
Um sowas einzugrenzen, muss man die Sicherungen schon länger herausgedreht lassen. ... und dabei intensiv die Nachbarn beobachten. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Wo befindet sich denn die alte Wohnung (Stadt)?

Desweiteren gibt es hier amüsante Parallelen! Auch ich habe einige Monate bei einem Halsabschneidervermieter gewohnt und hatte Hausmeisteraufgaben. Auch hier kann ich an der Abrechnung erkennen, daß er deutlich mehr den Mietern gegenüber abrechnet, als er mir als Vergütung hat zukommen lassen. Auch hier warte ich bis heute auf die Erstattung meiner Auslagen.
Nun habe ich zunächst auf Einsichtnahme in die Belege geklagt,
dann bekomme ich hoffentlich auf diesem Umweg meine eigenen Quittungen wieder in die Hand und kann ihn auf Erstattung dieser verklagen.
Eine Anzeige wegen überhöhter Miete habe ich auch noch auf Lager.
Desweiteren war die von mir bewohnte DG-Wohnung nur zur Hälfte im Bauplan der Stadt als Wohnfläche gekennzeichnet. Der Rest ist offiziell Trockenspeicher. Er wird sich noch ärgern, dass er mich als Mieter genommen hat (was ansich nicht problematisch ist <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ) und mich hernach wie Abschaum behandelt hat (...wie alle seine Mieter) und dann auch noch versucht mich abzuzocken. Tsetsetse <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Man liest sich!
Gruß
Ralph

MUK

...Anfangszählerstand erst am 30.11. überprüft hat, ist das sein Problem. In späterer mail hast Du hier den 30.12. genannt: Stifte hier keine Verwirrung! [/quote:b6fff]
Nein, nein... das stimmt schon... auch wenn ich mich wohl etwas schräg ausgedrückt habe.
Laut Vermieter wurde unser Mietverhältnis am 30.11. beendet (Ausgezogen bin ich aber am 16.09. Übergabe war am 26.10.), an diesem Tag hat ihr Zeuge den Zähler abgelesen und Dieser stimme angeblich mit der Messung des Energielieferers am 31.12. überein.

...klingt komisch... ist aber so...

So, inzwischen habe ich aber auch nochmal mit dem Energielieferer gesprochen. Seitdem sehe ich die Sache etwas gelassener...
Mein VM wurde nämlich schriftlich am 17.09. vom Energielieferer über die Ummeldung mit dem von mir genannten Zählerstand informiert.
Hätte der VM oder dessen Zeuge tatsächlich bei meinem Auszug eine Unstimmigkeit am Zählerstand festgestellt ist es merkwürdig das dieser nicht sofort reklamiert wurde (weder bei mir, noch beim Energielieferer)
Die Reklamation erfolgte somit vom VM erst bei mir am 09.03.2006, was eine Zuordnung des tatsächlichen Stromverbrauchers unmöglich macht.

Des Weiteren habe ich mir sagen lassen, dass der VM mit der Wohnungsübergabe auch den Zählerstand übernommen hat.
Wenn er diesen nicht bei der Übernahme reklamiert, hat er nunmal einfach Pech gehabt. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

So, zu der Wohnung, welche übrigens in Frankfurt am Main liegt ist zu sagen, dass sie durchaus irgendwann mal baulichen Maßnamen unterlegen ist. Tatsächlich fanden sogar ein Stockwerk tiefer Umbaumaßnahmen während meines Mietverhältnisses statt.

Ja, es ist wirklich erstaunlich wie sich Vermieter wandeln können.
Noch am Anfang des Mietverhältnisses konnte ja alles in "freundschaftlicher Atmosphäre" geregelt werden.
Aber kaum erlaubt man sich mal zu wehr zu setzen wird man, wie du sagst, wie Abschaum behandelt und nun sogar als Lügner bezeichnet... vor den neuen Vermietern wurde ich sogar als "Gauner" tituliert.

Übrigens, das ist auch noch so eine Sache, und da du das ja auch gerade durchmachst bitte ich dich mich mal diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten:
Sollte mein VM mit den überhöhten Kosten für die Hausmeisterarbeiten, sowie Haus- und Hofreinigung durchkommten... aber alle Nachbarn bezeugen können das einzig ich allein diese Arbeiten durchführte... kann ich dann genau diese Kosten die der VM ANGEBLICH hatte für mich einklagen?
Das wäre nämlich auch nicht verkehrt... da bekäme ich dann nämlich noch gut was raus <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Susanne Experte!

Hallo Susanne,

Ich kann an der MNK-Abrechnung schon 2 Positionen beanstanden, ohne die dafür erforderlichen Belege überhaupt gesehen zu haben.

Zum Einen führt der VM die Treppenhaus- und Hofreinigung mit ca. 420,00€ im Monat an... leider hat der VM wohl vergessen das er mich selbst für diese Aufgaben einstellte, und ich somit ganz genau weiß wie hoch die tatsächlichen Kosten für diese Position waren.
Meine monatlichen Forderungen an den VM für Treppenhaus- und Hofreinigung betrugen monatlich nicht mehr wie 200,00 - 250,00
Da der VM es nicht einmal geschafft hat mich für diese Arbeit offiziell anzumelden (trotz Arbeitsvertrag) kommen nicht einmal Lohnnebenkosten hinzu. Abgesehen davon stehen bis heute sogar noch Forderungen meinerseits für die von mir geleisteten Reinigungen aus, von einer Rückerstattung des von mir eingekauften Materials ganz zu schweigen... aber das nur am Rande.
Summa sumarum schätze ich diese Position in der MNK-Abrechnung als vielleicht gerade mal halb so hoch ein, wie vom VM angegeben.

Zum Anderen hat der VM die Position "Hauswart" mit nochmal ca. 450,00€ im Monat angegeben... doch einen Hauswart gab es, ausser vielleicht mir, (Da ich einzig und allein auch für kleinere Reperaturen zuständig war, und mich auch um Anlieferungen (wie Öl etc.) gekümmert habe) nicht... ausserdem kümmert sich ein Hauswart auch um die Treppen und Hofreinigung, aber das wurde ja wie erwähnt schon extra vom VM aufgeführt.

Es gibt noch mehrere kleinere Position über die ich mich sehr wundere, wo ich gerne einen Beleg drüber hätte wie diese Positionen zu erklären sein sollen.
Doch alleine schon für die 9 Monate, die ich dort wohnte, eine Nachzahlung von über 780,00€ zu verlangen ist dreist, und grenzt meiner Meinung nach schon fast an Betrug.[/quote:c7a29]

Hallo MUK,

was Dein VM da macht, ist offensichtlich Betrug. Er kann nur Kosten abrechnen, die ihm entstanden sind.

Rechnet ein Vermieter mit dem Mieter Nebenkosten (hier: in Höhe von 350 DM) ab, die gar nicht entstanden waren, so kann der Mieter den Mietvertrag fristlos aufkündigen und vom Vermieter Ersatz der Kosten verlangen, die er für die Suche nach einer neuen Wohnung an einen Makler zu zahlen hatte (LG Gießen, 1 S 571/95).

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