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TobiasVogt-87 hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herrn, gleich werde ich ihnen den Ablauf meines Mietverhältnisses schildern. Wozu ich im Anschluss ein paar Fragen habe.
Gründung einer Wohngemeinschaft (2 Personen)
01.11.2012 Neuen Mietvertrag unterzeichnet ab 01.12.2012 (700€ Miete, 190€ Nebenkosten & Beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 30.11.2014)
Vermieter lässt Wohnung nach Auszug der Vormieter durch Malerfachbetrieb sanieren
23.11.2012 Schlüsselübergabe
24.11.2012 Einzug
Mit Absprache der Vermieters einige Reparaturen durchgeführt
Vermieter Rechnungen über Reparaturen vorgelegt
28.11.2012 Gutschrift für Reparaturen erhalten (206,97€)
29.11.2012 1400€ Mietkaution überwiesen
30.11.2012 Bei Stadt umgemeldet
11.12.2012 Wohnungsabnahmeprotokoll unterzeichnet
03.12.2012 erste Miete überwiesen
Einige Wochen nach Einzug: Vermieter über Schäden an der Flurinnenwand informiert (Schimmel?) Vermieter bestätigt, den Schaden bereits zu kennen. Es handelt sich dabei nur um Salpeter und wäre nicht weiter tragisch.
Einige Wochen nach Einzug Kondenswasserstreifen an Zimmeraußenwand(Mitbewohner) bemerkt. Vermieter darüber umgehend informiert.
Januar 2013 Zählerstände der Heizkörper werden erfasst
Vermieter informiert uns über womöglich höhere Nachzahlung der Nebenkosten, mit dem Hinweis die Abrechnung durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.
Einige Tage später: Vermieter informiert uns über Rückzahlung der Nebenkosten nach dem ein Fachmann die Abrechnung nochmal geprüft hat (Heizgradtage)
29.05.2013 Kündigung durch Arbeitgeber erhalten
Gespräch mit Vermieter um ihn über Arbeitslosigkeit zu informieren und ggf. vor Mietzahlungsverzug zu warnen. Vermieter macht von sich aus den Vorschlag, das Mietverhältnis sofort zu Beenden, wenn wir eine kleinere Wohnung von ihm mieten. Neue Wohnung noch am selben Tag angeschaut. Um Überlegungsfrist gebeten
Am nächsten Tag Vermieter über Annahme seines Angebotes in Kenntnis gesetzt.
Vermieter gebeten Aufhebungsvertrag schriftlich niederzulegen. Vermieter weigert sich, bestätigt jedoch, dass nach Umzug keine weiteren Forderungen zu erwarten sind.
13.06.2013 Beginn mit Umzug in neue Wohnung. Mit Absprache des Vermieters einige Reparaturen durchgeführt
Vermieter Rechnungen über Reparaturen vorgelegt mit der bitte diese zu begleichen. (45,64€) Vermieter weigert sich Rechnungen zu begleichen mit dem Hinweis diese ggf. irgendwann zu verrechnen
16.06.2013 Umzug abgeschlossen. Alte Wohnung gereinigt, Fenster geputzt und gewischt übergeben.
Vermieter um Wohnungsabnahme gebeten. Vermieter bestätigt in Gegenwart meines Vaters, dass keine weitere Schönheitsreparaturen zu machen seien, er sich aber nicht sicher sei ob für neue Mieter ggf. neu gestrichen werden müsste.
Vermieter gebeten Zählerstande zu notieren. Er weigert sich wegen des höheren Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung. Er sei außerdem nicht dazu verpflichtet.
17.06.2013 Bei Stadt umgemeldet
18.06.2013 Schlüssel der alten Wohnung übergeben. Vermieter nochmals gebeten einen Aufhebungsvertrag schriftlich niederzulegen. Vermieter weigert sich wegen zu hohen Aufwand mit dem Hinweis, dass eine mündliche Absprache genüge. Neuen Mietvertrag unterzeichnet (420€ Miete, 50€ Nebenkosten & Beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 30.06.2015)
Vermieter hat Kaution auf neue Wohnung überschrieben. Vermieter gebeten die überschüssige Kaution (1.400€-1.140€) herauszugeben. Vermieter wolle diese Kaution erst nach Abschluss eines neuen Mietvertrages für die alte Wohnung verrechnen.
Vermieter hat die alte Wohnung nochmals mehrere Tage gereinigt. Später erzählt er mir, dass er es ziemlich merkwürdig fand, dass dabei einige Stunden Wasser auf dem Boden stand.
Einige Tage später zeigte er mir Kondenswasserstreifen an Zimmeraußenwand (in meinem Zimmer) und behauptete, dass läge nur daran, dass ich nicht richtig gelüftet hätte. Er müsste das beseitigen lassen.
01.07.2013 erstmals geringere Miete überwiesen
02.07.2013? Zählerstande der Heizkörper abgelesen
Vermieter mehrfach aufgefordert, Rechnungen zu begleichen und Kaution zurück zu erstatten.
Vermieter ist unzufrieden, da er noch keine neuen Mieter für die größere Wohnung gefunden hat.
• er hätte damals an die 400 Euro für die Sanierung bezahlen müssen
• ihm würden jetzt schon seit einigen Monaten die Mieten fehlen
• er wollen gerne die Kosten für die geschalteten Anzeigen von uns zurück erhalten
Ich frage mich:
• Kann der Vermieter irgendwelche Forderungen wie oben geschildert an uns stellen?
• Können wir die Nebenkostenabrechnung für 2012 einfordern?
• Können wir die überschüssige Kaution zurück verlangen?
• Kann ich die ausstehenden Rechnungen mit der Miete verrechnen?
• Bin wegen neuen Job in anderes Bundesland umgezogen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen?

4 Kommentare zu „Konflikt mit Vermieter droht”

forsetis Experte! 13.08.2013 17:54

Es gibt 3 Möglichkeiten. Entweder schreiben Sie diesen Roman in Kurzform, damit ich ihn lesen kann. Solch eine Geschichte ohne Absatz tue ich mir nämlich keinesfalls an.

Zweite Möglichkeit, Sie warten, bis jemand anderes sich erbarmt. Das kann aber Wochen dauern.

Dritte Möglickeit, Sie gehen zu einem Anwalt für Mietrecht und tragen ihm den oben geschriebenen Roman vor. Wenn Sie dann genau so ohne Absatz/Pause loslegen, sollten Sie sich nicht wundern, wenn Sie ganz schnell auf der Straße stehen.

TobiasVogt-87 13.08.2013 18:48

Sehr geehrte Damen und Herrn, gleich werde ich ihnen den Ablauf meines Mietverhältnisses schildern. Wozu ich im Anschluss ein paar Fragen habe.

Gründung einer Wohngemeinschaft (2 Personen)

01.11.2012 Neuen Mietvertrag unterzeichnet ab 01.12.2012 (700€ Miete, 190€ Nebenkosten & Beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 30.11.2014)
Vermieter lässt Wohnung nach Auszug der Vormieter durch Malerfachbetrieb sanieren
23.11.2012 Schlüsselübergabe
24.11.2012 Einzug
Mit Absprache der Vermieters einige Reparaturen durchgeführt
Vermieter Rechnungen über Reparaturen vorgelegt
28.11.2012 Gutschrift für Reparaturen erhalten (206,97€)
29.11.2012 1400€ Mietkaution überwiesen
30.11.2012 Bei Stadt umgemeldet
11.12.2012 Wohnungsabnahmeprotokoll unterzeichnet
03.12.2012 erste Miete überwiesen
Einige Wochen nach Einzug: Vermieter über Schäden an der Flurinnenwand informiert (Schimmel?) Vermieter bestätigt, den Schaden bereits zu kennen. Es handelt sich dabei nur um Salpeter und wäre nicht weiter tragisch.
Einige Wochen nach Einzug Kondenswasserstreifen an Zimmeraußenwand(Mitbewohner) bemerkt. Vermieter darüber umgehend informiert.
Januar 2013 Zählerstände der Heizkörper werden erfasst
Vermieter informiert uns über womöglich höhere Nachzahlung der Nebenkosten, mit dem Hinweis die Abrechnung durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.
Einige Tage später: Vermieter informiert uns über Rückzahlung der Nebenkosten nach dem ein Fachmann die Abrechnung nochmal geprüft hat (Heizgradtage)
29.05.2013 Kündigung durch Arbeitgeber erhalten
Gespräch mit Vermieter um ihn über Arbeitslosigkeit zu informieren und ggf. vor Mietzahlungsverzug zu warnen. Vermieter macht von sich aus den Vorschlag, das Mietverhältnis sofort zu Beenden, wenn wir eine kleinere Wohnung von ihm mieten. Neue Wohnung noch am selben Tag angeschaut. Um Überlegungsfrist gebeten
Am nächsten Tag Vermieter über Annahme seines Angebotes in Kenntnis gesetzt.
Vermieter gebeten Aufhebungsvertrag schriftlich niederzulegen. Vermieter weigert sich, bestätigt jedoch, dass nach Umzug keine weiteren Forderungen zu erwarten sind.
13.06.2013 Beginn mit Umzug in neue Wohnung. Mit Absprache des Vermieters einige Reparaturen durchgeführt
Vermieter Rechnungen über Reparaturen vorgelegt mit der bitte diese zu begleichen. (45,64€) Vermieter weigert sich Rechnungen zu begleichen mit dem Hinweis diese ggf. irgendwann zu verrechnen
16.06.2013 Umzug abgeschlossen. Alte Wohnung gereinigt, Fenster geputzt und gewischt übergeben.
Vermieter um Wohnungsabnahme gebeten. Vermieter bestätigt in Gegenwart meines Vaters, dass keine weitere Schönheitsreparaturen zu machen seien, er sich aber nicht sicher sei ob für neue Mieter ggf. neu gestrichen werden müsste.
Vermieter gebeten Zählerstande zu notieren. Er weigert sich wegen des höheren Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung. Er sei außerdem nicht dazu verpflichtet.
17.06.2013 Bei Stadt umgemeldet
18.06.2013 Schlüssel der alten Wohnung übergeben. Vermieter nochmals gebeten einen Aufhebungsvertrag schriftlich niederzulegen. Vermieter weigert sich wegen zu hohen Aufwand mit dem Hinweis, dass eine mündliche Absprache genüge. Neuen Mietvertrag unterzeichnet (420€ Miete, 50€ Nebenkosten & Beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung bis 30.06.2015)
Vermieter hat Kaution auf neue Wohnung überschrieben. Vermieter gebeten die überschüssige Kaution (1.400€-1.140€) herauszugeben. Vermieter wolle diese Kaution erst nach Abschluss eines neuen Mietvertrages für die alte Wohnung verrechnen.
Vermieter hat die alte Wohnung nochmals mehrere Tage gereinigt. Später erzählt er mir, dass er es ziemlich merkwürdig fand, dass dabei einige Stunden Wasser auf dem Boden stand.
Einige Tage später zeigte er mir Kondenswasserstreifen an Zimmeraußenwand (in meinem Zimmer) und behauptete, dass läge nur daran, dass ich nicht richtig gelüftet hätte. Er müsste das beseitigen lassen.
01.07.2013 erstmals geringere Miete überwiesen
02.07.2013? Zählerstande der Heizkörper abgelesen
Vermieter mehrfach aufgefordert, Rechnungen zu begleichen und Kaution zurück zu erstatten.

Vermieter ist unzufrieden, da er noch keine neuen Mieter für die größere Wohnung gefunden hat.
• er hätte damals an die 400 Euro für die Sanierung bezahlen müssen
• ihm würden jetzt schon seit einigen Monaten die Mieten fehlen
• er wollen gerne die Kosten für die geschalteten Anzeigen von uns zurück erhalten

Ich frage mich:
• Kann der Vermieter irgendwelche Forderungen wie oben geschildert an uns stellen?
• Können wir die Nebenkostenabrechnung für 2012 einfordern?
• Können wir die überschüssige Kaution zurück verlangen?
• Kann ich die ausstehenden Rechnungen mit der Miete verrechnen?
• Bin wegen neuen Job in anderes Bundesland umgezogen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen?

forsetis Experte! 13.08.2013 19:09

""• Kann der Vermieter irgendwelche Forderungen wie oben geschildert an uns stellen?""

Keine Ahnung, weil ich mir den Text immer noch nicht antun will.

""• Können wir die Nebenkostenabrechnung für 2012 einfordern?""

Für diese Abrechnung hat der Vermieter 10 Monate Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wenn es das Kalenderjahr ist, Zeit bis zum 31.12.20123.

""• Können wir die überschüssige Kaution zurück verlangen?""

Für die Rückzahlung hat der VM Zeit bis die Betriebskosten abgerechnet sind.

""• Bin wegen neuen Job in anderes Bundesland umgezogen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen?""

Nö, das ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Die gestzliche Frist beträgt 3 Monate, außer Sie haben einen Vertrag mit einem Kündigungsverzicht unterschrieben. Und diesen Fehler haben Sie ja gemacht.

Aber hier noch einmal mein guter Rat. Holen Sie sich Hilfe bei einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht. Ihre Probleme sind so vielschichtig, da kann und darf ein Forum, wegen unerlaubter Rechtsberatung nichts ausrichten.

TobiasVogt-87 13.08.2013 19:55

Ich habe in dem Text alle relevanten Informationen meist stichpunktartig zusammen gefasst^^
Das er das erste mal so schlecht formatiert war liegt an den "umfangreichen" Möglichkeiten dieses Editors

Aber trotzdem danke für deine schnelle Antwort

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