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AndreasH hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir ziehen zum 1.4. in unsere neue Wohnung ein, in der keine Küche ist.
Von unserer Vermieterin haben wir nur einen nicht maßstabsgetreuen Grundriss ohne genaue Maße bekommen.
Wir versuchen nun seit drei Wochen, mit den Vormietern einen Termin zum Ausmessen der Wohnung und besonders eben der Küche zu vereinbaren. Die beiden wollen uns wohl generell schon Einlass gewähren, haben aber nie Zeit, sagen schon ausgemachte Termine kurzfristig wieder ab und vertrösten uns immer weiter. Wir können so keine Möbel und v.a. keine Küche kaufen und haben nun Angst, sechs Wochen ohne Küche dazusitzen...
Haben wir irgendein Recht darauf, die genauen Maße früher als eine Woche vor Einzugstermin zu erfahren? Unsere Vermieterin versteht zwar unser Problem, sagt aber, dass sie da auch nichts machen kann. Stimmt das?

Vielen Dank für die Hilfe!

1 Kommentar zu „Recht auf Ausmessen der Wohnung vor Einzug?”

edy Experte! 03.03.2010 14:36

Hallo AndreasH,
Ich würde die Vermieterin bitten,
mit den jetzigen Mietern einen Termin
auszumachen um die Küche selbst auszu-
messen und evtl.einen Fachmann/Frau
mitzunehmen.

Oder "anderen Interessenten" die Wohnung
zeigen.( die dann ausmessen)darauf hat die VM ein Recht.

lg
edy

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