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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
µHallo zusammen,

vor genau einem Monat hatten wir plötzlich eine Fütze im Schlafzimmer. Irgendwoher ist Wasser durch das Fundament gekommen.

Der Teppich gehört dem Vermieter und muss nun ausgetauscht werden. Nun hat der Vermieter einen neuen Teppich bestellt ohne unsere Meinung einzuholen. Da die Vermieterin über 80 Jahre alt ist, befürchten wir, dass sie nicht ganz unseren Geschmack trifft. Haben wir ein Mitspracherecht bei dem neuen Teppich? Scheinbar hat der Vermieter Nägel mit Köpfen gemacht und stellt uns vor vollendete Tatsachen, haben wir die Möglichkeit, die Miete zu küzen, weil uns die Wohnung jetzt nicht mehr in dem Zustand ist, wie wir sie gemietet haben?

Viele Dank für eure Hilfe

Sb aus BerlinÂ
Stichwörter: wichtig + teppichtausch + wasserschaden

2 Kommentare zu „Wichtig! Teppichtausch nach Wasserschaden”

fin Experte!

Wenn die Vermieterin den Teppich bezahlt, dann ist sie Eigentümerin und kann entscheiden welchen Teppich sie kauft.
Es sei denn, Sie einigen sich mit ihr und kaufen auf eigene Kosten einen Teppich.
Viel wichtiger wäre es den Grund für die Pfütze zu wissen und dies abzustellen.

1bings1

Danke für die Antwort.

Der neue Teppich liegt jetzt schon, und ist gerade so akzeptabel, dass es sich, mit Rücksicht auf das Verhältnis Mieter-Vermieter, nicht lohnt das Theme Teppich weiterzuverfolgen.

Es wundert mich aber, dass der Vermieter, solange er es bezahlt, einen schönen hochwertigen Teppich durch einen weniger gefälligen und billigeren Teppich ersetzen kann, da der Teppich doch "mitgemietet" wurde?

Die Ursacher der Fütze zu beheben wird vermutlich zu teuer sein, was ich mir schriftlich geben lassen werde! Dann ist beim nächsten mal die Schuld doch Eindeutig dem Vermieter zu geben?! Beim ersten mal seit 100 Jahren kann man das ja noch als Unfall werten...Beim nächsten Mal ziehe ich dann direkt in ein Hotel, suche mir eine Wohnung und stelle dem Vermieter alles in Rechnung.

Schätze ich die Schuldfrage richtig ein?

SB aus Berlin

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