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AntiKapi hat diese Frage gestellt
Hallo, kann uns jemand bestätigen das Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Eigenkapitalverzinsungsverzicht nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen?

Wenn das so wäre, was könne wir dann tun?
Diese Kosten werden uns in unserer Kaltmiete angerechnet und wenn das nicht Pflicht oder Gesetz ist, würden wir das gern ändern.
Vielen Dank schon mal im voraus!
Grüße, AntiKapi

1 Kommentar zu „Hilfe!!”

Susanne Experte!

Diese Kosten dürfen tatsächlich nicht über die <strong>Nebenkosten</strong> auf den Mieter umgelegt werden.
Natürlich muss ein professioneller Vermieter diese Kosten in der Kaltmiete kalkulieren. Was ein VM in der Kaltmiete kalkuliert, braucht er einem Mieter aber gar nicht mitzuteilen. Daher gehe ich mal davon aus, dass es sich bei dieser transparenten Methode eher um sozialen Wohnungsbau handelt.
Selbst wenn der VM in der Kaltmiete noch n Kasten Bier kalkuliert....die KM ist Verhandlungssache bei Mietverträgen- wenn Dir was nicht passt: Du bist nicht gezwungen, den Vertrag zu unterschreiben.

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