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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einer 2er WG. Meine Mitbewohnerin fand vor 2 Tagen einen anonymen Brief eines Nachbarn im Briefkasten, der sich insbesondere über Trittgeräusche nach 20:00 beschwert, die aus dem Zimmer meiner Mitbewohnerin kommen. Beigelegt hat er einen Auszug aus einem Protokoll, dass für den jeweiligen Tag auf die Minute genau Geräusche dokument. Das Protokoll erfasst Tageszeiten zwischen 20:00 und 02:00. In der Tat geht meine Mitbewohnerin meist erst nach 1:00 zu Bett. Sie ist jedoch von 7 Wochentagen gerade 4 zu Hause und verbringt die Abende eher ruhig mit Lesen. Natürlich hängt sie auch mal 22:00 die Wäsche auf und macht sich einen Tee, was entsprechende Gehgeräusche verursacht. Hin und wieder erlaubt sie sich auch, zwischen 22:00 und 24:00 einen Blumentopf in ihrem Zimmer zu verschieden oder ähnliches, poltert also für kurze Zeit. Das kommt jedoch weniger als einmal in der Woche vor.

Wir glauben, den Briefeschreiber zu kennen. Er muss erst Ende letzten Jahres eingezogen sein. Er hat sich bereits persönlich bei meiner Mitbewohnerin beschwert: Er würde auf einen Anruf warten und fühle sich von ihren Aktivitäten belästigt (er stand mit Zigarette in der Hand vor der Tür).

Nun zu meiner Frage: Das Haus ist zweifellos hellhörig, bedingt durch die Dielen und durch geräuschdurchlässige Altbauwände. Muss man sich von einem nervlich überspannten Nachbarn Lebensäußerungen nach 20:00 bzw. 22:00 verbieten lassen? Wir haben sehr selten abends Gäste, keinen Fernseher und meine Mitbewohnerin hört nur selten Musik in ihrem Zimmer (und das weder laut, noch nachts).

Abgesehen davon, finde ich es reichlich gruselig, dass es jemanden gibt, der sich die Mühe macht, menschliche Lebensäußerungen derart detailliert als Lärmbelästigung aufzuzeichnen. In seinem Brief vergleicht er sich mit dem Resonanzkörper einer Gitarre, auf der WIR spielen. Wir fürchten auch ein bisschen, dass er gewaltätig werden könne. Wie verhält man sich in solch einem Fall?

Danke für Kommentare.

3 Kommentare zu „Nachbar fühlt sich von Trittgeräuschen nach 20:00 schikanier”

fin Experte!

Die Sache zur Kenntnis nehmen, aber eigenes Verhalten auch überdenken.
Z.B. muss man nach 22 Uhr keine Blumentöpfe oder sonstiges verrücken.
Sie sollten der Person keinen Grund mehr geben sich zu beschweren. Dann haben Sie Ruhe.
Letztendlich aber kann Ihnen niemand helfen, denn Stress unter Mietern müssen diese selbst lösen. Zur Not muss man sich eine andere Wohnung suchen.

Zoe

Oh ja, natürlich! Dieser Mann verlangt, dass wir an sonn- und feiertagen ab 20:00 keine Trittgeräusche erzeugen. Und das, obwohl meine Mitbewohnerin die Hälfte der Woche nicht zu Hause ist und schon aus diesem Grund Ruhe herrscht. Im übrigen ist es eine seltene Ausnahme, wenn Inventar verrückt wird - nicht die Regel. Ich denke nicht, dass man sich der Tyrannei des überzogenen Ruhebedürfnis von Nachbarn unterwerfen muss. Die Frage ist, wie die Rechtslage dazu aussieht.

freundl. Grüße

Christoph_A. Experte!

Wenn das alles so stimmt, was Zoe schreibt, dann verhalten sie sich rücksichtsvoll im normalen Rahmen. So wie es sich für die vertragsgemäße Nutzung einer Wohnung gehört.

Der Nachbar scheint sehr empfindlich sein. Den würde ich nicht mehr für ernst nehmen. Der käme wahrscheinlich auch auf die Idee, die Klospülung nach Mitternacht zu untersagen.

Einfach ignorieren und gut ist.

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