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Hasna123 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Ich bin verzweifelt und weiß nicht an wen ich mich wenden kann,

seit Oktober 2017 bis ende März 2018 (6 Monaten)
Hab ich in in eine 1 Zimmer Wohnung gelebt, Kaution betrug 840€
Und kalt Miete war 280 ,warm 380 Euro.

Ich warte seit Ende März dass ich meine Kaution zurück bekomme bis jetzt ist nichts geschehen.

Vermieterin meinte laut gesetzt darf sie 540€ einbehalten für Nebenkosten bzw. Betriebskosten.

Darf sie wirklich ?
Laut welche gesetzt?

Ich hab regelmäßig warmmiete bezahlt und die Wohnung braucht kein Schönheit Reparaturen oder sonstiges .

Was sagen sie dazu?

Vielen dank im voraus wenn sie antworten :)

Mit freundlichen grüßen .

2 Kommentare zu „Kaution”

forsetis Experte! 01.06.2018 08:26

Laut Gesetz darf die Vermieterin sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution, weil sie während dieser Zeit noch Forderungen wegen Schäden an der Wohnung stellen kann. Für die noch offenen Betriebskostenabrechnungen aus 2017 und 2018 darf sie einen Betrag zurück halten bis die Abrechnung vorliegt. Wieviel das ist lässt sich nicht so einfach sagen, weil bisher in der Vergangenheit keine Abrechnung erfolgte.

Hasna123 01.06.2018 08:53

Sie meinte laut Gesetz darf sie 2/3 von die Kaution behalten ?
Laut welche Gesetz ich finde in Internet nichts ...

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