Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben ein Haus mit Mietern gekauft, die Miete wurde dort seit Einzug vor 11 bzw. 13 Jahren nicht erhöht (und liegt deutlich unter der ortsüblichen Miete).
Einer Mieterin werden wir jetzt wegen Eigenbedarf kündigen . Können wir zugleich die Miete um die erlaubten 20% erhöhen oder ist das wegen der Kündigung nicht möglich? Mit welcher Vorlauffrist müssen wir eine Mieterhöhung ankündigen?
Stichwörter: frist + mieterhöhung + welcher

0 Kommentare zu „Mieterhöhung mit welcher Frist”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.