Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem:

Zwei Hauptmieter für eine Wohnung, zum Juli 2005 wollte ich kündigen, war jedoch nicht möglich, da Einverständnis des anderen Hauptmieters vorliegen mußte. Diese versuchte ich mehrmals (per Post;Einschreiben) ohne Erfolg zu bekommen. Die andere Mietpartei reagierte wenig bzw. garnicht auf meine Bitte, mich aus dem Mietvertag zu entlassen.
Einverständnis der Vermieterseite lag bereits vor. Dieser weiss auch seit Juli 2005 bescheid, daß ich ausgezogen bin und vereinbarte mit dem Zweihauptmieter, daß ich bis Oktober 2005 noch anteilmäßig Miete und Nebenkosten bezahlen würde. Dann war Funkstille, neuerlich versuchte ich im Dezember Kontakt aufzunehmen, wobei ich das "Angebot" bekam, doch endlich aus dem Mietverhältnis aussteigen zu dürfen. Daraufhin wurden meinerseits zwei weitere Versuche per Post die anteilmäßige Kündigung zukommen zu lassen, wieder in den Wind geschlagen.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir, um diesem Kreislauf zu entkommen, natürlich auch mit der Option, des materiellen begrenten Schadens?
Wie gesagt sind Kommunikationsmöglichkeiten meinerseits ausgeschöpft und der Zutritt zur Wohnung ist mir schon seit langem verwehrt.
Meines Erachtens (küchenkriminologisch) grenzt dieser Zustand bereits an Nötigung oder sehe ich das falsch? Ziehe bereits einen Anwalt für notwendig, was für mich die letzte Instanz bedeuten würde. Kann mir jemand mit ähnlichem Problem weiterhelfen?
Stichwörter: anteilige + wohnungskündigung

3 Kommentare zu „anteilige Wohnungskündigung”

fin Experte!

Leider wirkt Ihr Beitrag für Außenstehende etwas verworren. Falls ich Sie richtig verstanden habe - Sie wollten kündigen, brauchen dafür die Erlaubnis eines zweiten Hauptmieters, der nicht zu erreichen war, bzw. seine Unterschrift oder Erlaubnis bisher nicht geben wollte oder konnte. Falsch oder Richtig?
Hatten sie denn im Juli 2005 gekündigt per Einschreiben oder war das nur die Aufforderung zur Kündigungserlaubnis??
Sie müssen definitiv kündigen, dieses Wort muss in der Kündigung enthalten sein. Wenn Sie diese an beide Hauptmieter geschickt haben, dann per Einschreiben oder Zeuge, dann ist es unerheblich ob der zweite sich meldet oder nicht. Das Kündigungsschreiben aber ist in seinen Empfangsbereich (Briefkasten) eingegangen und Ihre Willenserklärung auch. Egal ob der Hauptmieter zu Hause ist oder wochenlang nicht da.
Wenn Sie eine Erlaubnis zur Kündigung bräuchten, dann könnte dieser Hauptmieter durch sein Nichtstun Sie in finanzielle und sonstige Schwierigkeiten bringen.
Ich verstehe dann weiter leider nicht, was Sie mit "weitere Versuche per Post die anteilsmäßige Kündigung zukommen zu lassen, wurden in den Wind geschlagen". Was meinen Sie denn damit? Hat der die Annahme verweigert oder ist die Adresse des Hauptmieters unbekannt? Hat die Post versagt oder wie? Leider nicht einfach zu verstehen.

fischbulette

Sie wollten kündigen, brauchen dafür die Erlaubnis eines zweiten Hauptmieters, der nicht zu erreichen war, bzw. seine Unterschrift oder Erlaubnis bisher nicht geben wollte oder konnte. Falsch oder Richtig? [/color:5bd7f]

Richtig, da ich einer der beiden Hauptmieter bin...

[color=red:5bd7f]Hatten sie denn im Juli 2005 gekündigt per Einschreiben oder war das nur die Aufforderung zur Kündigungserlaubnis?? [/color:5bd7f]

Da ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht wußte, daß beide Parteien zusammen kündigen müssen, tat ich dies allein, wobei diese Kündigung wegen o.g. Grund nicht anerkannt wurde.

Wie gesagt, bin ich einer der beiden Hauptmieter und versuche nun seit über einem halben Jahr aus dem Mietvertrag herauszukommen.
Hauptmieter 2 verwehrt mir jede Kommunikation, rechtlich gesehen habe ich normalerweise nur die Chance aus dem MV auszusteigen, wenn Hauptmieter 2 zustimmt. Dieser wohnt weiterhin in dieser besagten Wohnung.
Ich erhielt wie gesagt im Dezember ein Schreiben, in dem er sich bereit erklärte, die anteilige Kündigung zu unterschreiben, tat dies jedoch nicht.

fin Experte!

Da kann ich Ihnen leider auch nur den erst einmal teuren Rat geben, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Sie müßten aber eindeutig beweisen können, dass Ihre Schreiben an den anderen Hauptmieter abgeschickt wurden (Einschreibbeleg, evtl. Zeugen). Gelingt das, so dürften Sie gute Aussichten auf Erfolg haben, denn wenn er jede Kommunikation mit Ihnen verweigert, weiß ich nicht ob er gerne vor Gericht erscheinen will mit Ihnen.
Da Sie eindeutige finanzielle Verluste durch dieses Verhalten haben, sollte Ihnen nich länger zuzumuten sein, sich an diese seltsame Vertragsregelung zu halten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.